Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 49 Seiten
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2.13 Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe
2.13.1 Die beantragte Neuregelung
Im Rahmen der Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen wird vorge- schlagen, ab 2028 auf die Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe zu verzich- ten, da die Kommission nicht mehr nötig ist. Das Fachwissen ist im Bundesamt für Umwelt (BAFU) weitgehend vorhanden und das fehlende Fachwissen kann bei Bedarf bei den Kantonen, den Wirtschaftsverbände oder weiteren externen Experten abgeru- fen werden. Um die Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe aufzulösen, müs- sen die Verordnung vom 12. November 199733 über die Lenkungsabgabe auf flüchti- gen organischen Verbindungen (VOCV) und der Anhang 2 der RVOV angepasst wer- den.
Die Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe wurde im Jahr 2000 eingesetzt und umfasst 14 Mitglieder, mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung, der Kantone und der Wirtschaft. Gemäss Artikel 5 VOCV berät sie den Bund und die Kan- tone in Fragen der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC).
Das BAFU ist zuständig für die VOCV und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit vollzieht die Verordnung, soweit nicht das BAFU zuständig ist. Das Fachwissen der Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe ist im BAFU weitgehend vorhanden. Das fehlende Fachwissen kann bei Bedarf bei den Kantonen, den Wirtschaftsverbän- den (mit von der VOC-Lenkungsabgabe direkt betroffenen Mitgliedern und entspre- chendem Praxiswissen) sowie weiteren Experten abgerufen werden.
Um die Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe aufzulösen, bedarf es einer An- passung der rechtlichen Grundlagen. Primär muss Artikel 5 VOCV aufgehoben werden. Dieser verlangt die Einsetzung der Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe und regelt ebenfalls ihre Grösse, Zusammensetzung und wichtigsten Aufgaben. Zusätzlich zur Anpassung in der VOCV muss auch der Eintrag zur Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe in Anhang 2 der RVOV gestrichen werden.
2.13.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Die finanziellen Auswirkungen der Auflösung der Fachkommission für die VOC-Len- kungsabgabe sind im Kapitel 4 beschrieben. Die Auflösung führt zu einer geringen Ein- sparung auf Seiten der Bundesverwaltung (siehe Kapitel 4.1.13).
2.13.3 Umsetzungsfragen
Die Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe hatte die Aufgabe, den Dialog zwi- schen Behörden und Wirtschaft zu fördern und damit einen frühzeitigen Einbezug der wichtigsten Stakeholder bei politischen Vorstössen, Vollzugsfragen und der Weiterent- wicklung der VOCV im Allgemeinen (insbesondere der Anhänge) zu ermöglichen. Das