Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 49 Seiten

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Liechtenstein und der Organisationen für Rettung und Sicherheit zur Sicherstellung der gemeinsamen Kommunikationssysteme im Bereich Rettung und Sicherheit. Die KomTmBors ist administrativ dem Bundesamt für Bevölkerungschutz (BABS) angeglie- dert.

Die KomTmBORS besteht derzeit aus 12 Personen, darunter vor allem Politiker und Politikerinnen sowie Vertreter und Vertreterinnen der Bundesverwaltung und von Un- ternehmen mit Verbindungen zum Bund. Obwohl sie nützliches Fachwissen bietet, ist die Kommission in erster Linie eine Plattform für Austausch und Dialog, die das BABS auch ohne den strengen Rahmen einer beratenden Kommission schaffen kann, bezie- hungsweise über die die Mitglieder bereits im Rahmen anderer Gremien verfügen.

2.11.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen

Das jährliche Budget der KomTmBors beträgt 16 000 Franken.

2.12 Rat für Raumordnung (ROR)

2.12.1 Die beantragte Neuregelung

Der Rat für Raumordnung (ROR) wird aufgehoben. Der ROR berät den Bundesrat und die Bundestellen, die für Regionalpolitik und Raumentwicklung zuständig sind, in Grundsatzfragen der räumlichen Entwicklung. Er beurteilt räumliche Trends im Hinblick auf die Konzeption und die Weiterentwicklung der raumrelevanten Politiken. Zu diesem Zweck unterbreitet er dem Bundesrat in jeder Legislatur einen Bericht zu einer durch den Bund vorgegebene Thematik, welche die langfristige räumliche Entwicklung der Schweiz prägt. Dies birgt einerseits die Gefahr von Doppelspurigkeiten und Über- schneidungen mit anderen Arbeiten, Analysen und Berichten im Bereich der Raumord- nungspolitik und der sektoriellen Politiken. Andererseits steht die Raumordnungspolitik vor regional unterschiedliche Herausforderungen, auf die rasch und flexibel reagiert werden muss. Vor diesem Hintergrund ist die Erstellung eines Berichts pro Legislatur- periode nicht mehr zeitgemäss.

2.12.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen

Die Aufhebung des ROR ermöglicht direkte jährliche Einsparungen im Umfang von rund 30 000 Franken (Honorare, Kosten).

2.12.3 Umsetzungsfragen

Die Aufhebung des ROR wirft keine Umsetzungsfragen auf.