Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 49 Seiten
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2.15 Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung (EKP)
2.15.1 Die beantragte Neuregelung
Die Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung (EKP) berät die Bundes- verwaltung in der Vorbereitung auf Pandemien. Dies beinhaltet insbesondere die re- gelmässige Aktualisierung des nationalen Pandemieplans und die Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Empfehlungen.
Im Nachgang zur Covid-19-Pandemie hat der Bundesrat am 23. November 2022 ent- schieden, die Wissenschaft über Ad hoc-Gremien in Krisen einzubeziehen. Damit die Zusammenarbeit zwischen Bundesverwaltung und Wissenschaft im Krisenfall best- möglich funktioniert, unterstützt sie den Austausch zwischen Bundesverwaltung und Wissenschaft bereits vor einer Krise.
Diese Krisenvorbereitung kann auch für die wissenschaftliche Beratung der Bundes- verwaltung von Nutzen sein. Die Wahl der Strategien und Massnahmen zur Vorberei- tung und Bewältigung einer Pandemie, sowie die Lage- und Risikobeurteilung, muss daher nicht mehr von einer ausserparlamentarischen Kommission wie der EKP getra- gen werden.
Das Nationale Netzwerk für wissenschaftliche Beratung ermöglicht es, in normalen Zeiten den Austausch zu bestimmten Themen mit der Bundesverwaltung und gege- benenfalls mit dem Parlament und den Kantonen zu intensivieren. Innerhalb des Netzwerks wurden thematische Gruppen – sogenannte Cluster – gebildet, die sich aus Expertinnen und Experten zusammensetzen, die auf Themen spezialisiert sind, die in Krisenzeiten besonders relevant sind. Da diese Expertinnen und Experten nicht bei der Bundesverwaltung angestellt sind, sind sie nicht an Richtlinien gebunden und somit unabhängiger. Die Cluster werden von einem wissenschaftlichen Lenkungsaus- schuss geleitet, der die zuständigen Expertinnen und Experten vorschlägt, Prioritäten festlegt und die Arbeitsweise der Gruppe definiert. Die Bundeskanzlei koordiniert die Einrichtung und allgemeine Verwaltung dieser Cluster. In Krisenzeiten kann ein sepa- rates wissenschaftliches Ad-hoc-Beratungsgremium eingerichtet und in die Krisenma- nagementorganisation integriert werden.
So wurde Unter der Leitung des ETH-Rats das Cluster «Öffentliche Gesundheit» ge- schaffen. In diesem Zusammenhang wird geprüft, wie der Fachlich-Infektiologische Teil der Pandemievorbereitung (z.B. Beratung bei der Aktualisierung des Pandemie- plan) durch dieses Cluster oder ein Sub-cluster abgedeckt werden kann. Es ist nicht vorgesehen, den Expertinnen und Experten des Clusters direkt Aufträge zu erteilen. Die Aktivitäten des Clusters verursachen keine zusätzlichen Kosten.
2.15.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Die Auflösung der EKP führt zu einer direkten Ersparnis von maximal 25 000 Franken, welche jährlich für die Sitzungsgelder und Spesen aufgewandt wurden, sowie dem Se- kretariatsaufwand von rund 0,3 FTE. Es können Synergien mit der von der Bundes-