Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 49 Seiten
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3.1.4 Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 201145 (HFKG)
Art. 13 Bst. h
Mit der Aufhebung dieser Regelung, welche der Präsidentin des SWR die beratende Teilnahme in der Schweizerischen Hochschulkonferenz gibt, wird der Auflösung des Gremiums Rechnung getragen.
3.1.5 Schweizerschulengesetz vom 21 März 2014 (SSchG)
Art. 21
Die Kommission für die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland ist in Artikel 21 SSchG festgehalten. Die Bestimmung wird aufgehoben.
3.1.6 Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der For schung und der Innovation (FIFG)
Art 44 Abs. 2 und 3
Die Evaluationsaufgaben des SWR aus Artikel 54 werden neu in diesen Artikel einge- fügt. Generell ist vorgesehen, dass für alle Punkte in Art. 44 Abs. 2 gelten, dass die Evaluationen durch externe Expertenkommissionen und / oder externe Evaluations- einrichtungen durchgeführt werden, die internationale Standards anwenden und mit internationalen Experten zusammenarbeiten.
Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen. Die Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 3 wird durch einen breiteren Einbezug nationaler und internationaler Experten gewährleistet.
45 SR 414.20