Erläuternder Bericht - EnFV
Vernehmlassung 2026/11: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2027 · 9 Seiten
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Erläuterungen zur Änderung vom November 2026 der Energieförderungsverordnung (EnFV)
Neue Zif fer 5.2.1: Nicht steuerbare Anlagen und steuerbare Anlagen mit einer Leistung von bis zu 3 MW haben bis auf wenige Ausnahmen keine Zubringerpumpen. Da bereits zum Zeitpunkt der Gesuchseingabe ersichtlich ist, ob es sich um eine Ausnahme mit Zubringerpumpe handelt, kann das BFE bei diesen Betreibern gezielt die nötigen Inf ormationen zur Produktion und zum Verbrauch der Zubringerpumpen anfordern. Die im Bedarfsfall angeforderten Informationen sind, anstatt wie bisher jährlich, neu auf Verlangen quartalsweise einzureichen. Folglich wird neu auch die Inf ormation f ür die monatliche Produktion und zum monatlichen Verbrauch während eines Quartals in kWh (Bst. a) verlangt. Sodann sind anstatt der alleinigen Wasserzinskosten neu detailliertere Inf ormationen zur mittleren mechanischen Bruttoleistung der Anlage und der kantonale Wasserzins (Bst. b) zu liefern. Damit soll verhindert werden, dass ein Antragsteller gleiche Daten einmal an Pronovo und einmal an das BFE liefern muss.
Die neue Zif fer 5.2.2 hält sodann fest, dass die verlangten Inf ormationen bis spätestens zum Ende des Folgemonats einzureichen sind.