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Vernehmlassung 2026/13: Verordnung über die Prüfung ausländischer Investitionen (IPV) · 13 Seiten

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12. Angabe der wichtigsten Konkurrenten im In- und Ausland sowie eine Einschät-

zung dazu, welche Produkte und Dienstleistungen des inländischen Unternehmens nur schwer durch andere Unternehmen am Markt substituierbar sind,

13. Umsatz des inländischen Unternehmens beziehungsweise Bruttoertrag der Bank

sowie Anzahl Mitarbeitende, absolut und in Vollzeitäquivalenten, in den zwei Geschäftsjahren vor der Einreichung des Gesuchs,

14. genaue Beschreibung der geplanten Übernahme sowie des Zwecks und der Ziele,

die mit der Übernahme verfolgt werden, inkl. Angabe des Kaufpreises in Franken, der Finanzierung und Herkunft der Finanzierungsmittel sowie des Datums, an welchem der Vollzug der Übernahme geplant ist,

15. genaue Beschreibung, inwiefern die Kontrolle über das inländische Unterneh-

men nach Artikel 2 erlangt würde,

16. Angabe, ob diese Übernahme oder eine mit dieser Übernahme verbundene Über-

nahme in einem anderen Staat ebenfalls einer Investitionsprüfung unterliegt, einschliesslich des Namens des Staates, der Investitionsprüfbehörde und des Investitionsprüfverfahrens (ggfs. unter Angabe der Referenznummer), des Datums des Starts und des erfolgten oder erwarteten Abschlusses des Prüfverfahrens sowie des allfälligen Ergebnisses,

17. Angabe der Investitionsprüfverfahren, die der Investor in den vergangenen

10 Jahren in anderen Staaten durchlaufen hat oder derzeit durchläuft, einschliesslich des Namens des Staates, der Investitionsprüfbehörde und des Investitionsprüfverfahrens (ggfs. unter Angabe der Referenznummer), des Datums des Starts und des erfolgten oder erwarteten Abschlusses des Prüfverfahrens sowie des allfälligen Ergebnisses.