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Vernehmlassung 2026/13: Verordnung über die Prüfung ausländischer Investitionen (IPV) · 13 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 1
(Art. 9 Abs. 2)
Mit dem Antrag auf Vorbescheid einzureichende Unterlagen
Dem Antrag auf Vorbescheid sind Unterlagen mit den folgenden Informationen beizulegen:
1. Name und Anschrift (inkl. Telefonnummern und E-Mail-Adressen) des inländi-
schen Unternehmens sowie Angabe einer Kontaktperson,
2. Name, Anschrift (inkl. Telefonnummern und E-Mail-Adressen) und Vollmacht
der Vertretung, sofern der Antrag auf Vorbescheid von einer Vertretung eingereicht wird,
3. Kategorien nach Artikel 3 IPG, in welche das inländische Unternehmen fallen
könnte,
4. genaue Beschreibung der Geschäftstätigkeit des inländischen Unternehmens, die
für die in Artikel 3 IPG erfassten Bereiche eine Beschreibung der Produkte, Dienstleistungen und weiteren ökonomischen Aktivitäten sowie Informationen zu Patenten und sonstigem geistigen Eigentum enthält,
5. Umsatz des inländischen Unternehmens beziehungsweise Bruttoertrag der Bank
sowie Anzahl Mitarbeitende, absolut und in Vollzeitäquivalenten, in den zwei Geschäftsjahren vor der Einreichung des Antrags auf einen Vorbescheid.