Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/21: Änderung des Heilmittelgesetzes 3b · 81 Seiten

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Aufsichtsabgabe bei Medizinprodukten

Die Einführung der Aufsichtsabgabe im Bereich der Medizinprodukte hat nach heutigem Kenntnisstand keine erheblichen Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Insgesamt sind weder substanzielle Effekte auf das Bruttoinlandprodukt noch auf das gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsniveau oder die Investitionstätigkeit zu erwarten. Zwar betrifft die Aufsichtsabgabe die in der Schweiz in Verkehr gebrachten Medizinprodukte insgesamt und damit sowohl inländische Hersteller als auch Importeure; die Höhe der Abgabe wird von der Mehrheit der befragten Unternehmen jedoch als zu gering eingeschätzt, um relevante Anpassungen in Produktions-, Investitions- oder Standortentscheidungen auszulösen. Für Hersteller mit Sitz in der Schweiz sind entsprechend keine nennenswerten Auswirkungen auf die Wertschöpfung zu erwarten. Gleichwohl können vereinzelte negative Beschäftigungseffekte in einzelnen Unternehmen oder Teilsegmenten der Branche nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Im Aussenhandel sind die Auswirkungen begrenzt. Während Importeure direkt von der Aufsichtsabgabe betroffen sind und in der Folge geringfügige Anpassungen bei den Importen möglich sind, bleiben Exporte unberührt, da exportierte Medizinprodukte nicht der Abgabe unterliegen. Exportorientierte Hersteller in der Schweiz werden dadurch nicht zusätzlich belastet.

Auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Standortattraktivität der Schweiz ist nicht mit wesentlichen Veränderungen zu rechnen. In explorativen Gesprächen während RFA-Interviews wurde vereinzelt die Befürchtung geäussert, dass Schweizer Tochtergesellschaften internationaler Konzerne bei Einführung der Aufsichtsabgabe an Attraktivität verlieren könnten. Diese Einschätzung hat sich in den Fallstudien eher nicht bestätigt. Ausschlaggebend dafür sind insbesondere die geringe Höhe der Abgabe sowie die Tatsache, dass auch importierte Medizinprodukte der Aufsicht unterliegen, wodurch keine systematische Benachteiligung inländischer Hersteller entsteht.

Zusätzliche regulatorische Kosten könnten insbesondere für kleinere Hersteller oder Importeure eine verhältnismässig stärkere Belastung darstellen und damit langfristig eine gewisse Marktkonsolidierung begünstigen, was den Wettbewerbsdruck reduzieren könnte. Zudem wurden Bedenken geäussert, dass eine Offenlegung der Herstell- und Entwicklungskosten der Aufsichtsbehörde indirekt Rückschlüsse auf Kostenstrukturen und Margen der betroffenen Unternehmen zulassen könnte. Diese Transparenz könnte sich nach Einschätzung einzelner Akteure negativ auf den Wettbewerb oder auf die Verhandlungsposition der Hersteller und Händler, etwa bei Tarifverhandlungen, auswirken.

Im Bereich Innovation sind unterschiedliche Wirkungen denkbar. Einerseits könnten zusätzliche Kosten den finanziellen Spielraum für Forschung und Entwicklung, insbesondere bei kleineren Herstellern, leicht einschränken. Andererseits kann der damit verbundene Kostendruck Anreize für Effizienzsteigerungen (z.B. Senkung von Herstell- und Entwicklungskosten) sowie für Prozess- und Produktinnovationen schaffen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich diese Effekte weitgehend ausgleichen und die Innovationsfähigkeit der Branche sowie die gesamtwirtschaftliche Entwicklung nicht substanziell beeinträchtigt werden.