Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/21: Änderung des Heilmittelgesetzes 3b · 81 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 70Fedlex · Erläuternder Bericht

Anpassung der Kompetenzen der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren

Im Rahmen dieser Revision erfolgt keine Anpassung der Vergütung der von Chiropraktorinnen und Chiropraktoren verschriebenen Arzneimittel. Die Vergütung richtet sich wie bisher nach Artikel 4 der KLV.

Einzelabgabe von Arzneimitteln

Bei der Behandlung von Infektionskrankheiten und der Abgabe von Antibiotika handelt sich um Leistungen der Grundversicherung. Die Krankenversicherer werden die Abrechnungen wie bisher prüfen; zusätzliche Prüfaufgaben im Tagesgeschäft werden nicht erwartet. Für die Krankenversicherer ergeben sich durch die Einführung der Einzelabgabe von Antibiotika primär organisatorische Anpassungen durch Tarifverhandlungen und ggf. Anpassung des Prüfprozesses bei der Leistungskontrolle, falls der Mehraufwand der Leistungserbringer in die Tarife aufgenommen werden würde. Tarifverhandlungen liegen nach KVG in der Verantwortung der Tarifpartner (Tarifautonomie) und erfolgen, nachdem die rechtliche Grundlage für die Einzelabgabe geschaffen ist. Tarifverhandlungen können mehrere Monate bis Jahre dauern und sind selbst ein organisatorischer und zeitlicher Aufwand.

Bei der Teilabgabe von Arzneimitteln berechnen Apotheken und Ärztinnen sowie Ärztinnen und Ärzte derzeit die Preise für Teilmengen unterschiedlich, was die Kontrolle durch die Krankenversicherer erschwert. Eine einheitliche, transparente Regelung, z. B. analog zur bestehenden Regelung der Abgabe einer Tagesdosis auf Basis der in der Spezialitätenliste festgelegten Höchstpreise, könnte die Kontrolle vereinfachen. Die entsprechenden Weisungen des BAG zur Spezialitätenliste könnten direkt, mit oder ohne Konsultation der Stakeholder, angepasst werden.

Würde die Einzelabgabe auf Verordnungsstufe auch für andere Arzneimittelgruppen vorgesehen, so hätte dies entsprechende Auswirkungen zur Folge.

Aufsichtsabgabe bei Medizinprodukten

Sofern es infolge der Aufsichtsabgabe zu Preissteigerungen bei Medizinprodukten oder zu höheren Kosten medizinischer Behandlungen kommt, sind zusätzliche Ausgaben für die OKP möglich.

Das tatsächliche Ausmass dieser Effekte ist jedoch mit Unsicherheiten behaftet und hängt von der konkreten Ausgestaltung der Abgabe sowie vom Verhalten der Marktteilnehmenden ab. Eine vollständige oder teilweise Überwälzung der Mehrkosten auf die Versicherer ist möglich, aber nicht zwingend. Entsprechend sind allfällige Auswirkungen auf die Ausgabenentwicklung auf die Prämienentwicklung als potenziell, nicht jedoch als gesichert einzuschätzen.

5.3.6 Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Versandhandel mit Arzneimitteln

Die geplanten Änderungen im Versandhandel mit Arzneimitteln haben verschiedene gesamtwirtschaftliche Auswirkungen. Im Bereich des Wettbewerbs wird die Regulierungsanpassung vor allem den Wettbewerb im Versandhandel selbst verstärken. Experten erwarten jedoch, dass grössere Anbieter und Apotheken- sowie