Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/21: Änderung des Heilmittelgesetzes 3b · 81 Seiten
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Anpassung der Kompetenzen der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren
Auswirkungen der Gesetzesänderung betreffen im Wesentlichen nur eine spezifische Berufsgruppe, nämlich diejenige der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren. Die Auswirkungen auf andere Berufsgruppen wie die Ärzteschaft und die Apothekerschaft sind gering und führen teilweise sogar zu einer Entlastung. Voraussichtlich werden mehr chiropraktische Verschreibungen ausgestellt, die entsprechend häufiger eingelöst werden. Durch die Vereinfachung des Therapieprozesses ist für Chiropraktorinnen und Chiropraktoren, Apothekerinnen und Apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte eine allgemeine Zeitersparnis und eine mögliche Produktivitätssteigerung zu erwarten.
Einzelabgabe von Arzneimitteln
Die Einführung der Einzelabgabe von Antibiotika hat kurz- bis mittelfristig voraussichtlich nur begrenzte gesamtwirtschaftliche Auswirkungen, da der Markt für Antibiotika in der Schweiz im Verhältnis zu den gesamten Gesundheitsausgaben klein ist. Die RFA zur Einzelabgabe von Antibiotika kommt zum Ergebnis, dass eine Einzelabgabe insgesamt zu keinen Einsparungen führt. Einerseits können bei einer Weiterverwendung von Restmengen für andere Patientinnen und Patienten Kosten eingespart werden (schätzungsweise maximal 6,4 Millionen. Schweizerfranken pro Jahr), andererseits ist eine Einzelabgabe aber mit zusätzlichen Aufwänden der Apotheken oder der SD-Ärzteschaft verbunden (z. B. Arbeitskosten, Materialkosten). Gemäss RFA zur Einzelabgabe von Antibiotika belaufen sich die jährlichen Mehrkosten auf maximal 1,2 Millionen. Schweizerfranken (bereits unter Berücksichtigung der Einsparungen). Im Verhältnis zu den gesamten Gesundheitskosten sind diese Mehrkosten moderat. Werden sie tariflich berücksichtigt, fallen sie zulasten der OKP und damit letztlich der Patientinnen und Patienten. Würde die Einzelabgabe auf Verordnungsstufe auch für andere Arzneimittelgruppen vorgesehen, so hätte dies entsprechende Auswirkungen zur Folge. Massgebend ist schliesslich auch, ob und für welche abgabeberechtigten Personen die Einzelabgabe auf Verordnungsstufe als obligatorisch erklärt wird.
Langfristig kann die Einzelabgabe von Antibiotika indirekte wirtschaftliche Vorteile bringen, indem sie zur Eindämmung von Antibiotikaresistenzen beiträgt und dadurch z.B. Kosten für zukünftige Behandlungen oder Arbeitsausfälle senkt. Diese Effekte sind jedoch nicht quantifizierbar, weil sie von vielen Faktoren abhängen. Kurzfristig kann die Einzelabgabe helfen, Arzneimittelengpässe zu überbrücken. Risiken bestehen jedoch in einem möglichen Marktrückzug einzelner Hersteller bei anhaltenden Umsatzrückgängen aufgrund der Einzelabgabe, was die Versorgungssicherheit mit Antibiotika in der Schweiz beeinträchtigen könnte. Verlässliche Aussagen dazu sind derzeit nicht möglich. Eine Evaluation könnte Aufschluss über das Risiko und mögliche Folgen geben. Das von der RFA zur Einzelabgabe von Antibiotika geschätzte Einsparpotenzial von bis zu 6,4 Millionen. Schweizerfranken durch weniger abgegebene Arzneimittel entspricht den maximalen Umsatzeinbussen, mit denen die Zulassungsinhaberinnen von Antibiotika und die Abgabestellen potenziell rechnen müssten. Würde die Einzelabgabe auf Verordnungsstufe auch für andere Arzneimittelgruppen vorgesehen, so hätte dies teilweise entsprechende Auswirkungen zur Folge.