Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/28: Teilrevision Postgesetz (PG) und Teilrevision Postorganisationsgesetz (POG) · 50 Seiten

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Briefkasten in die Grundversorgung wird wahrscheinlich zu einer Zunahme der digita- len Kommunikation führen. Dieser gegenüber dem herkömmlichen E-Mail-Versand si- cherere Kanal dürfte den bereits rückläufigen Trend beim Briefvolumen in den kom- menden Jahren weiter verstärken. Dadurch werden die Treibhausgasemissionen, die Luftverschmutzung, der Energieverbrauch, die Lärmbelastung sowie die Wärmebelas- tung reduziert.

5.6 Auswirkungen auf die Post

Der Vorentwurf hat in mehrfacher Hinsicht Auswirkungen auf die Post. Mit dem Mecha- nismus zur Anpassung der Grundversorgung wird ein Instrument geschaffen, das es der Post ermöglichen soll, auf strukturelle Nachfragerückgänge bei postalischen Dienstleistungen frühzeitig zu reagieren. Dadurch kann die Planungs- und Rechtssi- cherheit der Post erhöht werden. Anpassungen des Grundversorgungsauftrags können rechtzeitig beantragt werden, bevor die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Grundversor- gung wesentlich beeinträchtigt wird.

Das hybride Zustellsystem wurde mit der Teilrevision der VPG, welche am 1. April 2026 in Kraft getreten ist, in die Grundversorgung mit Postdiensten aufgenommen. Da die Post den digitalen Brief bereits anbietet, hat die Verankerung im PG keine unmittelba- ren Kostenfolgen. Das Angebot befindet sich aktuell in der Einführungsphase und trägt noch nicht positiv zum Betriebsergebnis bei. Die Post rechnet in den kommenden Jah- ren mit einem starken Anstieg des Betriebsertrags und geht davon aus, dass das hyb- ride Zustellsystem profitabel betrieben werden kann.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Das PG wie auch der Vorentwurf stützen sich auf Artikel 92 Absatz 2 BV, wonach der Bund für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Postdiensten in allen Landesgegenden sorgt. Die Verfassung versteht unter Postdiensten sowohl die Brief- und Paketdienste als auch die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs. Den Bund trifft eine Gewährleistungsverantwortung für die vom Gesetzgeber als wesentlich erachte- ten Post- und Zahlungsverkehrsdienste. Der Begriff Grundversorgung ist kein starrer Begriff. Was in einer Gesellschaft als ausreichend erachtet wird, kann sich im Laufe der Zeit wandeln. Der Gesetzgeber trägt der Dynamik im Post- und Zahlungsverkehrs- wesen Rechnung, indem er den Inhalt der Grundversorgung von Zeit zu Zeit an die geänderten Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen anpasst.

6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Der Vorentwurf ist mit den bestehenden internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Die internationalen Verpflichtungen werden durch die Änderungen nicht be- rührt.