Vernehmlassungsvorlage - Abkommen

Vernehmlassung 2026/30: Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit · 54 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 26Fedlex · Vorlage

tion»). Für eine Vertragspartei, die den SCRM-Mechanismus nach Arti kel 4.4 (SCRM-Mechanismus) in Anspruch nimmt, gilt ein Vorteil inso weit als gewährt, als der SCRM infolge der finanziellen Beihilfe oder der Einkommens- oder Preisstützung unter die Verpflichtung der Vertrags partei gemäss Anhang X (Verpflichtungslisten – Subventionen für fos sile Energien) fällt.

3. «Standardisiertes Mass der Kohlenstoffrate» (Standardised Carbon Rate Measure ment, SCRM) steht für den Nettogesamtpreis für Kohlendioxidemissionen (CO2) aus der Nutzung fossiler Energien, der sich aus politischen Instrumenten, einschliesslich CO2- und Energieabgaben zur Erhöhung oder Senkung des CO2-Preises ergibt. Mehr wertsteuern sowie die Preiseffekte von Produkte- und Produktionsvorschriften flies sen nicht in die Berechnung des SCRM ein.

Art. 4.4 SCRM-Mechanismus

1. Es steht den Vertragsparteien frei, das in diesem Artikel vorgesehene SCRM-Ver fahren anzuwenden.

2. Beabsichtigt eine Vertragspartei, den SCRM-Mechanismus anzuwenden, so geht sie eine SCRM-Verpflichtung ein, indem sie diese notifiziert:

(a) sobald die Vertragspartei den Abschluss ihrer Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsverfahren nach Artikel 8.3 Absatz 1 (Inkrafttreten) notifiziert oder wenn sie ihre Beitrittsurkunde nach Artikel 8.6 Absatz 4 Buchstabe a (Beitritt) hinterlegt; oder

(b) nach dem Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens für die Vertragspartei, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemischten Ausschuss.

3. Für eine Vertragspartei, die den SCRM-Mechanismus anwendet:

(a) wird die SCRM-Verpflichtung dieser Vertragspartei in Anhang X (Verpflich tungslisten – Subventionen für fossile Energien) festgehalten; und

(b) muss ihre SCRM-Verpflichtung auch mit ihren Klimazielen gemäss dem Pariser Klimaübereinkommen33 übereinstimmen. Die Vertragsparteien sind bestrebt, das Ambitionsniveau ihrer SCRM-Verpflichtungen zu steigern, um den Entwicklungen ihrer Klimapolitik Rechnung zu tragen.

4. Eine Vertragspartei kann ihre SCRM-Verpflichtung jederzeit erhöhen, indem sie die Erhöhung allen Vertragsparteien notifiziert. Eine andere Vertragspartei kann in nerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Notifikation durch alle Vertragsparteien den Gemischten Ausschuss um Bestätigung ersuchen, dass die neue SCRM-Verpflichtung eine Erhöhung des Ambitionsniveaus darstellt. Ohne solches Ersuchen oder bei dies bezüglicher Bestätigung ändert der Gemischte Ausschuss Anhang X (Verpflichtungs listen – Subventionen für fossile Energien) gemäss Artikel 6.2 Absatz 2 Buchstabe a (Aufgaben des Gemischten Ausschusses), um die Änderung zu übernehmen.

33 SR 0.814.012