Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten

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4.3. Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhö hung der Mehrwertsteuer

Art. 130 Abs. 3quinquiesund Abs. 3sexies

Die in den Varianten 2, 3a und 3b vorgeschlagenen Finanzierungsmöglichkeiten bein halten eine Erhöhung der MWST. Aus diesem Grund wird Artikel 130 BV mit je einem neuen Absatz 3quinquiesund Absatz 3sexiesergänzt. Da die Erhöhung der MWST eine Anpassung der Verfassung erfordert, untersteht diese Änderung dem obligatorischen Referendum und muss von einer Mehrheit von Volk und Ständen angenommen wer den.

Abs. 3quinquies: Dieser Absatz bildet die Verfassungsgrundlage zur proportionalen Erhö hung der MWST-Sätze um 0,7 Prozentpunkte (Varianten 2 und 3a) bzw. 0,9 Prozent punkte (Variante 3b) zur Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der AHV. Die Zu ständigkeit für die Erhöhung der MWST-Sätze wird dem Bundesrat übertragen.

Abs. 3sexies: Dieser Absatz präzisiert, dass die Einnahmen aufgrund der Erhöhung der MWST-Sätze nach Absatz 3quinquiesfür die Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der AHV bestimmt sind.

Für die Finanzierungsvariante 2 muss der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung per 1. Januar 2031 festgelegt werden.

5. Auswirkungen

5.1. Finanzielle Auswirkungen auf die Sozialversicherungen

5.1.1. Finanzielle Auswirkungen auf die AHV

Mit dem vorliegenden Entwurf soll die finanzielle Stabilität der AHV bis 2040 sicherge stellt werden. Dank der vorgeschlagenen Massnahmen und ausgehend von den im Rahmen der Projektionen erstellten Schätzungen (auf Basis der Finanzperspektiven 2025) sollten der Stand des AHV-Ausgleichsfonds und das Umlageergebnis stabil sein. Die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen bleiben stabil. Eine progressive Entwicklung ist nicht zu erwarten. Die finanziellen Folgen der Massnahmen zur Weiterbeschäftigung können nicht beziffert werden. Sie hängen vom Erwerbsverhalten und von der allgemeinen Arbeitskräftesi tuation ab. Wenn die Massnahmen ihr Ziel erreichen, ist jedoch grundsätzlich mit zu sätzlichen Beitragseinnahmen zu rechnen. Die Wirkung einzelner Bestimmungen lässt sich im Übrigen nicht abschätzen (z. B. die Erhebung von Beiträgen auf Dividenden).

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die finanziellen Auswirkungen aller Massnahmen für 2040 und zeigt den Stand des AHV-Ausgleichsfonds und des Umla geergebnisses auf der Grundlage der verschiedenen vorgeschlagenen Finanzierungs varianten. Die detaillierten finanziellen Auswirkungen im Zeitverlauf sind in den Finanz perspektiven im Anhang ersichtlich.