Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten
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Der Betrag der Betreuungsgutschriften wird ebenfalls halbiert. Werden Angehörige von zwei Personen betreut, wird beiden Personen eine Gutschrift angerechnet. Übernimmt nur eine Person die Betreuung, werden dieser zwei Gutschriften angerechnet.
3.1.5. Finanzierungsmassnahmen
Die in diesem Kapitel dargestellten Berechnungen basieren auf den Finanzperspekti ven von August 2025. Diese berücksichtigen die Betriebsrechnung 2024, die Daten 2024 sowie die volkswirtschaftlichen Eckwerte von Juni 2025. Die nächste Aktualisie rung der Finanzperspektiven ist für Juli 2026 vorgesehen.
– Weil die parlamentarischen Beratungen über die Finanzierung der
13. Altersrente noch nicht abgeschlossen sind, werden drei Finanzie
rungsmöglichkeiten vorgeschlagen.
– Wird die 13. Altersrente nachhaltig finanziert, ist im Rahmen dieser Re
form keine zusätzliche Finanzierung notwendig.
– Wird die 13. Altersrente nur vorübergehend finanziert, wird eine Erhö
hung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte vorgeschlagen.
– Wird keine Finanzierung der 13. Altersrente beschlossen, sind zwei Va
rianten vorgesehen: eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Pro
zentpunkte in Verbindung mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um
0,2 Prozentpunkte oder aber eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um
0,9 Prozentpunkte.
Die 13. Altersrente, deren Finanzierung vom Parlament noch nicht beschlossen wurde, hat grossen Einfluss auf die Finanzen der AHV (siehe Ziff. 1.5). Je nach Entscheid über die Finanzierung der 13. Altersrente ändern sich die finanziellen Aussichten der AHV. In seiner Botschaft zur Finanzierung der 13. Altersrente57 hatte sich der Bundesrat zum Ziel gesetzt, die zusätzliche Belastung des Bundes zu begrenzen und das finanzielle Gleichgewicht der AHV bis 2030 zu gewährleisten. Daher schlug er vor, den Beitrag des Bundes zu senken und den Mehrwertsteuersatz ab 2027 um 0,7 Prozentpunkte zugunsten der AHV anzuheben. Der Ständerat und der Nationalrat lehnten jedoch beide die vom Bundesrat vorgeschlagene Senkung des Bundesbeitrags an die AHV-Ausgaben ab und trafen unterschiedliche Entscheidungen über die Finanzierung der
13. Altersrente.
Der Ständerat sieht eine Mischfinanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und des Beitragssatzes (0,4 Prozentpunkte Mehrwertsteuer und 0,3 Prozentpunkte Beitragssatz ab 2028) vor, um die 13. Altersrente nachhaltig zu finanzieren. Der Natio nalrat hat eine befristete Finanzierung der 13. Altersrente mit einer Erhöhung der Mehr wertsteuer um 0,7 Prozentpunkte bis Ende 2030 beschlossen.
In der Version des Ständerats dürfte die finanzielle Lage der AHV gemäss Referenz szenario stabil bleiben. Der Fonds sollte bis 2034 über 100 Prozent liegen und sich bis 2040 leicht unter 100 Prozent einpendeln. Für den Fall, dass der AHV-Fonds unter 80