Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 56Fedlex · Erläuternder Bericht

Prozent fällt, ist ein Interventionsmechanismus vorgesehen, der die Beitragssätze um zusätzlich maximal 0,3 Prozentpunkte anhebt. Wenn diese Version vom Parlament endgültig verabschiedet würde, wäre im Rahmen der vorliegenden Reform gemäss ak tuellen Berechnungen für den Zeitraum 2030–2040 kein zusätzlicher Finanzierungsbe darf vorhanden.

In der Version des Nationalrats und unter der Annahme, dass die geplante Finanzie rung 2028 in Kraft tritt, wäre zwar die finanzielle Lage mit einem positiven AHV-Umla geergebnis im Jahr 2030 und einem Stand des AHV-Fonds von 101 Prozent günstig. Nach dem Ende der befristeten Mehrwertsteuererhöhung würde sich die Lage jedoch sehr schnell verschlechtern, mit erheblichen Umlagedefiziten ab 2031.

Der Finanzierungsbedarf für den Zeitraum 2030–2040 hängt von den erwarteten Ent scheidungen zur Finanzierung der 13. Altersrente sowie von deren Inkrafttreten ab. Werden keine Massnahmen zur Sicherung der Finanzierung der 13. Altersrente ergrif fen, wird sich die finanzielle Lage der AHV sehr schnell verschlechtern und der Finan zierungsbedarf im Laufe der Zeit erheblich steigen. Vor diesem Hintergrund werden drei Finanzierungsmöglichkeiten vorgeschlagen:

Variante 1: Keine zusätzliche Finanzierung

Beschliesst das Parlament eine nachhaltige Finanzierung der 13. Altersrente und ist die Finanzierung der 13. Altersrente somit gesichert gemäss der Version des Stände rats mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte in Verbindung mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte ab 2028, sind im Rahmen der Reform AHV 2030 keine zusätzlichen Finanzmittel erforderlich.

Variante 2: Weiterführung der Mehrwertsteuerprozente

Falls die Finanzierung der 13. Altersrente gemäss der Version des Nationalrats mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte bis Ende 2030 vorüberge hend gesichert wäre, würde eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Pro zentpunkte ab 2031 ausreichen, um die finanzielle Stabilität der AHV zu gewährleisten. Mit einer kontinuierlichen Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 2028 würde der Fonds stand im Jahr 2040 97 Prozent erreichen (vgl. Anhang 3). Diese Variante sieht somit eine Weiterführung der Mehrwertsteuererhöhung ab 2031 vor.

Variante 3: Erhöhung Mehrwertsteuerprozente und Lohnbeiträge

Beschliesst das Parlament keine Finanzierung für die 13. Altersrente, würde sich die finanzielle Lage der AHV rasch verschlechtern und der Finanzierungsbedarf erheblich steigen. Um bis 2040 einen Stand des Ausgleichsfonds in der Höhe von 100 Prozent zu erreichen, wären unter Berücksichtigung sämtlicher in dieser Vorlage geplanter Massnahmen folgende zwei Varianten möglich:

Variante 3a: Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte in Verbindung mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,2 Prozentpunkte ab 2031.