Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
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Buchstabe f
Die Informations- und Kommunikationstechnologie ist für Banken von zentraler Bedeutung, da sie Effizienz, Servicequalität und Innovationsfähigkeit sichert und zugleich regulatorische Anforderungen unterstützt. Sie ist sowohl Rückgrat des Bankgeschäfts als auch Schlüsselfaktor für ein wirksames Kontrollsystem.
Buchstabe g
Weiter sollen diejenigen Personen, welche die Leitung wesentlicher Geschäftseinheiten innehaben, ebenfalls als Gewährspersonen gelten. Der Bundesrat wird auf Verordnungsebene die Wesentlichkeit definieren (Abs. 4 Bst. b). Gemäss der vorgesehenen Definition gilt eine Geschäftseinheit als wesentlich, wenn sie mindestens 10 Prozent zum Bruttoertrag der Bank beiträgt. Sie stellt damit einen zentralen Ertragspfeiler der Bank dar. Als wesentliche Geschäftseinheiten sollen auch übergeordnete Geschäftseinheiten gelten, wenn sie sich aus einer oder mehreren wesentlichen Geschäftseinheiten zusammensetzen. Die wesentlichen Geschäftseinheiten sind von Bank zu Bank unterschiedlich.
Buchstabe h
Weitere zentrale Funktionen gemäss diesem Buchstaben betreffen wesentliche Aspekte der Geschäftstätigkeit, soweit sie nicht bereits von den vorgängig beschriebenen Bereichen und Funktionen erfasst werden. Diese sind instituts- und möglicherweise situationsspezifisch. Zudem kann es sich um Funktionen handeln, die für die Risiken relevant sind, aber über keine oder nur sehr geringe Ertragsrelevanz verfügen. Der Bundesrat wird auf Verordnungsebene die relevanten Kriterien definieren (Abs. 4 Bst. c). Folgende Funktionen kommen hier insbesondere in Frage:
− Treasury: Das Treasury ist bei vielen Banken die zentrale Funktion, die unter anderem für die Liquiditätssteuerung, die Refinanzierung, Bilanzsteuerung oder die Steuerung der Zinsänderungsrisiken zuständig ist.
− Situationsspezifische Funktionen: Diese Funktionen sind nur für eine gewisse Zeit relevant. Sie kommen dann zum Zuge, wenn eine Bank mit komplexer Organisation in einer speziellen Situation, zum Beispiel nach einer Fusion oder bei wesentlichen Informatikprojekten, wie der Erneuerung des Kernbankensystems, eine eigene Funktion gebildet hat.
− Weitere risikorelevante Geschäftseinheiten: Hiermit sind Geschäftseinheiten unter der Schwelle von 10 Prozent des Bruttoertrags gemeint, die aber dennoch einen wesentlichen Einfluss auf die Unternehmensführung, die Risiken und das interne Kontrollsystem ausüben können.
− Hierarchieebene unter der Geschäftsführungsebene bei G-SIBs: Die UBS verfügt als G-SIB über eine weltumspannende Organisation mit über 100 000 Mitarbeitenden (Stand 2025). Sie ist um ein Vielfaches grösser als die übrigen Schweizer SIBs. Bei derart grossen Organisationen sind auf der Ebene unterhalb der Geschäftsleitung –