Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 116Fedlex · Erläuternder Bericht
Die Personen nach Absatz 2 sind wie die Personen nach Absatz 1 als Gewährspersonen und unterliegen somit der Gewährsprüfung der FINMA. Sie üben einen erheblichen Einfluss auf die Unternehmensführung, die Risiken oder das interne Kontrollsystem aus. Diese Personen sind nicht zwingend Mitglieder der Organe für Verwaltung und Geschäftsführung, können aber trotzdem die Geschicke der Bank massgeblich beeinflussen. Die Regeln zur Zuordnung der Verantwortlichkeiten nach Artikel 3d VE-BankG sind auf sie anwendbar, das heisst sie unterliegen dem Verantwortlichkeitsregime. Die in den Buchstaben a–h aufgeführten Bereiche und Funktionen stellen für die Bank solche Schlüsselpositionen dar.
Buchstabe a
Die interne Revision ist ein wesentlicher Bestandteil des internen Kontrollsystems (üblicherweise die sogenannte dritte Verteidigungslinie), weshalb diejenige Person, die die Leitung dieser Funktion innehat, dem Verantwortlichkeitsregime unterstellt werden soll. Es ist dabei anzumerken, dass bei einer grossen Anzahl von Banken die Funktion der internen Revision an Dritte ausgelagert ist. Eine solche Auslagerung bleibt auch weiterhin möglich. In diesem Falle ist die Überwachung der internen Revision einer bestehenden Gewährsperson zuzuordnen.
Buchstabe b
Die Risikokontrolle stellt die systematische Überwachung und Berichterstattung der in einer Bank vorhandenen Risikopositionen sicher. Sie ist somit ebenfalls ein zentraler Bestandteil des internen Kontrollsystems (üblicherweise Teil der zweiten sog. Verteidigungslinie).
Buchstabe c
Die Compliance-Funktion in einer Bank umfasst die Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften sowie die Beachtung von marktüblichen Standards und Standesregeln. Da für Banken die Einhaltung von Regeln wesentlich ist, gilt die Compliance-Funktion ebenfalls als wesentlicher Bestandteil des internen Kontrollsystems (üblicherweise Teil der sog. zweiten Verteidigungslinie).
Buchstabe d
Die Funktion der Betriebsabwicklung oder Operations in einer Bank ist insbesondere verantwortlich für die operativen Abläufe und die Infrastruktur, in denen die Abläufe erfolgen. Auch diese Funktion ist somit wesentlich für die Erbringung der Dienstleistungen für die Kundinnen und Kunden sowie die internen Abläufe der Bank.
Buchstabe e
Die Finanzabteilung stellt die Finanzberichterstattung sowie die Berichterstattung an die FINMA sicher. Sie ist zudem zuständig für die Eigenmittel- und Liquiditätsplanung. Weiter stellt die Finanzabteilung unerlässliche Informationen für die Unternehmensführung bereit.