Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten

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Buchstabe c

Der Finanzstabilitätsausschuss informiert den Finanzstabilitätsrat bei Bedarf über wesentliche Entwicklungen, mindestens jedoch einmal pro Jahr, zwecks Vorbereitung der jährlichen Sitzung des Finanzstabilitätsrats. Die Information erfolgt insbesondere dann, wenn sich Entwicklungen abzeichnen, welche einen wesentlichen Einfluss auf die Krisenprävention oder vorbereitende Arbeiten für die Krisenbewältigung haben. Ebenfalls dazu gehören Entwicklungen, wie sie in Artikel 54d und 54e VE-FINMAG erwähnt werden und die unter den Mitgliedern des Finanzstabilitätsausschusses geteilt werden müssen. Damit wird die Transparenz gegenüber dem Finanzstabilitätsrat sichergestellt. Auch erhält der Finanzstabilitätsrat dadurch frühzeitig Kenntnis über potenzielle Krisensituationen und kann entsprechend reagieren und dem Finanzstabilitätsausschuss beispielsweise Aufträge erteilen. Um fundierte strategische Entscheidungen treffen zu können, ist der Finanzstabilitätsrat auf die Expertise des Finanzstabilitätsausschusses angewiesen. Dieser arbeitet Analysen, Beurteilungen und Diskussionsgrundlagen aus, die dem Finanzstabilitätsrat die Meinungsbildung ermöglichen. Der Finanzstabilitätsausschuss kann sowohl in Eigeninitiative solche Diskussionsgrundlagen entwickeln als auch aus einem Auftrag des Finanzstabilitätsrats.

Buchstabe d

Diese Bestimmung ist eine der zentralen Bestimmungen zur zukünftigen Regelung der Behördenzusammenarbeit, indem die Koordination der Massnahmen von EFD, SNB und FINMA festgeschrieben wird. Es ist eine Anpassung zur Regelung in der tripartiten Vereinbarung, die lediglich die gegenseitige Rücksichtnahme bei Entscheidungen vorsah. Festzuhalten dabei sind aber zum einen die Tatsache, dass sich diese Koordination nur auf Massnahmen im direkten Zusammenhang mit der Prävention und Bewältigung von Finanzkrisen in der Schweiz beziehen und zum andern, dass die Mandate und Entscheidbefugnisse der einzelnen Behörden unangetastet bleiben. Die Unabhängigkeit von FINMA und SNB in ihrem jeweiligen Aufgabengebiet bleibt damit gewahrt. Die Koordination erfolgt lediglich in einem klar abgegrenzten Bereich und je nach situationsbedingter Möglichkeit. Ein Bedarf in der Abstimmung von Massnahmen besteht dann, wenn diese Auswirkungen auf die Aufgaben der anderen Behörden haben könnten oder deren Gestaltungsspielraum bei der Krisenbewältigung berühren. Ziel ist es, mögliche Konflikte oder widersprüchliche Aktivitäten frühzeitig zu erkennen und ein kohärentes Vorgehen zu gewährleisten, ohne die vom Gesetzgeber vorgesehene Eigenständigkeit der Behörden einzuschränken.

Buchstabe e

Die Behörden, welche im Finanzstabilitätsausschuss vertreten sind, entwickeln Krisenszenarien im Bereich der Prävention und Bewältigung von Finanzkrisen in der Schweiz. Die jeweiligen Perspektiven und vorliegenden Informationen von EFD, FINMA und SNB sind unterschiedlich. Als spezialisierte Behörden mit Aufgaben in der Finanzmarktaufsicht beziehungsweise der Finanzstabilität haben insbesondere FINMA und SNB mehr Informationen zu einzelnen Finanzinstituten sowie zu den Dynamiken im Finanzmarkt und entsprechender Risiken. Deshalb nehmen sie bei der Entwicklung und Diskussion über Krisenszenarien eine führende Rolle ein. Informationen sollen bei Diskussionen