Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten

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bestehen, sie unter bestimmten Voraussetzungen für eine unbestimmte Dauer beizubehalten.

Motionen 24.4527 und 24.4531 PUK

Die auf der Grundlage der Motionen 24.4527 und 24.4531 geprüften und vorgeschlagenen Massnahmen zur Stärkung der Durchsetzungsfähigkeit der FINMA werden in den Kapiteln 1.1.2, 1.2.2 und 3.1.2 ausführlich dargelegt. Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen zur Stärkung der Durchsetzungsfähigkeit der FINMA gegenüber SIBs geprüft, insbesondere die Befugnis, sowohl gegen SIBs als auch gegen Einzelpersonen Bussen zu verhängen. Die Beschränkung einer solchen Sanktion auf SIBs würde jedoch zu einer Wettbewerbsverzerrung führen, weshalb es als sinnvoller erachtet wurde, dass das Instrument auf alle Beaufsichtigten abzielt. Dieses Instrument wurde jedoch auf Beaufsichtigte in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft beschränkt. Damit soll vermieden werden, dass die Verfahren der FINMA zu komplex und zu aufwändig werden, da die Grundrechte von natürlichen Personen besonders streng geschützt sind.

Motionen 24.4528 und 24.4532 PUK

Hinsichtlich der Motionen 24.4528 und 24.4532 werden die regulatorischen Vorbereitungsanforderungen für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken und die damit verbundenen Kompetenzen der FINMA und SNB auf Verordnungsstufe in der LiqV verankert. Die Umsetzung der in den Motionen verlangten Massnahme gegen die Stigmatisierung eines Bezugs von Liquiditätsunterstützung durch Banken wird in den Kapiteln 1.1.3 sowie 3.1.3 dargelegt und findet sich auf Gesetzesstufe.

Postulat 24.3890 Meier Andreas

In den Kapiteln 1.1.2, 1.2.2, 3.1.2 sowie 4.7im Zusammenhang mit Artikel 38a VE-FINMAG wird die Umsetzung des Postulats 24.3890 ausführlich dargelegt.

Postulate 24.4533 PUK und 24.4539 PUK

Die Vorschläge zur Anpassung des Prüfwesens setzen die Postulate 24.4533 und 24.4539 der PUK um (siehe Kapitel 1.1.2, 3.1.2). Über nicht weiterverfolgte Alternativen (insbesondere die Direktmandatierung) gibt Kapitel 1.2.2 Auskunft.

Postulate 24.4535 und 24.4541 PUK

Die Vorschläge zu Vergütungsregeln setzen die Postulate 24.4535 und 24.4541 der PUK um (siehe Kapitel 1.1.1 und 3.1.1 sowie 4.1 zu Artikel 5c VE-BankG und Artikel 10b VE-BankG, gemeinsam mit der Motion 23.3452).

Postulate 24.4538 und 24.4544 PUK

Im Rahmen der Erledigung der Postulate 24.4538 und 24.4544 analysiert der Bundesrat die Massnahme einer Wohnsitzpflicht der Mehrheit des Oberleitungsorgans von SIBs (siehe Kapitel 1.2.1), schlägt aber keine Umsetzung in der Vorlage vor. Der Bundesrat erachtet hingegen die Anforderung, dass das Oberleitungsorgan über angemessenes Wissen über die Schweiz verfügen muss, als sinnvoll (siehe Kapitel 4.1 zu Art. 3c