Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
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Bankruns ergriffen werden können. Aufgrund der engen thematischen Verbindung erfolgt die Umsetzung dieser Empfehlung mit denselben Massnahmen, die in Bezug auf die Motionen 24.4528 und 24.4532 dargelegt sind.
Empfehlungen Nr. 10 und 12 der PUK
Kapitel 1.1.6 sowie 3.1.6 (Art. 54a ff. VE-FINMAG) erörtern die Umsetzung der Empfehlungen Nr. 10 und 12 der PUK betreffend den Informationsaustausch zwischen dem EFD und der SNB über SIBs beziehungsweise zwischen EFD, SNB und FINMA.
Empfehlung Nr. 18 der PUK
Das Kapitel 1.2.2 legt dar, dass der Bundesrat die Empfehlung Nr. 18 der PUK geprüft hat, aber nicht weiterverfolgt.
Parlamentarische Initiative 25.411 Meier
Gemäss dieser parlamentarischen Initiative soll der Bundesversammlung «eine Regelung für die Übertragung von Sicherheiten im Rahmen der SNB-Programme (ELA/LGHS) zur Liquiditätshilfe für Banken in Krisensituationen» unterbreitet werden, welche sich am Pfandbriefgesetz orientieren solle. Aus den in Kapitel 1.2.3 ausgeführten Gründen orientiert sich die gewählte Lösung nicht am Pfandbriefgesetz. Das Hauptziel der parlamentarischen Initiative, das in der Senkung von Hürden und Kosten für die Teilnahme von Banken an den SNB-Programmen besteht, kann auch mit der Umsetzung der in den Kapiteln 1.1.3 sowie 3.1.3 beschriebenen Massnahme erreicht werden, in welchen die geplanten Erleichterungen bezüglich der Bestellung und Verwertung von Sicherheiten im Zusammenhang mit einer Liquiditätsunterstützung der SNB dargelegt werden.
1.5 Ausarbeitung des Vorentwurfs
Die Verwaltung hat bei der Ausarbeitung des Vorentwurfs zur Anpassung des Bundesrechts die folgenden anerkannten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis konsultiert und im Rahmen von verschiedenen thematischen Gesprächsrunden angehört.
Zur Corporate Governance und Aufsicht (in alphabetischer Reihenfolge):
- Rashid Bahar, Prof. Dr., LL.M., Rechtsanwalt, Ordentlicher Professor an der
Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Genf und Partner bei Advestra AG
- Dominique Biedermann, Dr. rer. pol., Experte für Corporate Governance, Gründer der Ethos Stiftung sowie deren ehemaliger Direktor und Präsident
- Susan Emmenegger, Prof. Dr. Dr. h.c., LL.M., Rechtsanwältin, Professorin an der Universität Bern
- Ernst Fehr, Prof. Dr. rer. pol., Ökonom, Professor an der Universität Zürich
- Carlo Lombardini, Prof. Dr., Rechtsanwalt, Assoziierter Professor an der Fakultät für Rechts- und Kriminalwissenschaften der Universität Lausanne und Partner bei Poncet Turrettini