Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/51: 22.448 s Pa. Iv. Caroni. Einen Pacs für die Schweiz · 78 Seiten
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Für weitere Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen, den Modalitäten bei Begründung und Auflösung sowie zu den Rechtswirkungen der kantonalen Partnerschaft wird auf den Bericht des Bundesrates vom 30. März 2022 verwiesen.44
1.3 Verwandter Vorstoss: Motion 23.4143 «Anerkennung ausländischer PACS in der Schweiz»
Am 28. September 2023 reichte der damalige Nationalrat Michel Matter die Motion 23.414345 mit folgendem Text ein:
«Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass ausländische ‹Pactes civil de solidarité› (PACS) in der Schweiz rechtlich anerkannt werden können.»
Begründet wurde die Motion im Wesentlichen damit, dass die gegenseitige Abhängigkeit und die Mobilität zwischen der Schweiz und Frankreich sehr hoch seien. Viele Schweizer und Schweizerinnen und Franzosen und Französinnen würden sich für längere Zeit im anderen Land niederlassen. Obwohl in Frankreich heute genauso viele PACS wie Ehen abgeschlossen würden, sei der PACS in der Schweiz immer noch nicht rechtlich anerkannt. Dies führe für die vielen Betroffenen zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit. Dasselbe gelte für entsprechende Rechtsinstitute anderer Länder, wie zum Beispiel den luxemburgischen PACS. Diese sollten in der Schweiz ebenfalls anerkannt werden.
Am 15. November 2023 empfahl der Bundesrat die Motion zur Ablehnung. Zur Begründung führte der Bundesrat im Wesentlichen aus, dass nach Schweizer Recht zurzeit lediglich im Ausland geschlossene Ehen und eingetragene Partnerschaften anerkannt werden, die von den Rechtswirkungen her einer Ehe nach Schweizer Recht entsprechen. Dagegen würden Lebenspartnerschaften, die weniger weit gehen und keine Zivilstandsänderung zur Folge haben (partenariats faibles) – wie der PACS nach französischem Recht oder die Lebenspartnerschaften nach belgischem und luxemburgischem Recht – in der Schweiz nicht als eingetragene Partnerschaft oder als Ehe anerkannt und entsprechend auch nicht ins Personenstandsregister eingetragen. Dennoch könne aber ein PACS nach französischem Recht Rechtswirkungen in der Schweiz entfalten, insbesondere wenn Personen mit einem PACS in der Schweiz leben. In Betracht komme namentlich die Anwendung der Regeln über die faktischen Lebenspartnerschaften sowie des Vertrags- oder Gesellschaftsrechts.
Im Weiteren wies der Bundesrat darauf hin, dass im Rahmen der Umsetzung der Arbeiten zur parlamentarischen Initiative 22.448 bzw. bei der Erarbeitung des entsprechenden Erlassentwurfs auch die Frage der Anerkennung und der Wirkungen ausländischer PACS zu prüfen sein werde. Der Nationalrat hat die Motion am 5. Mai 2025 abgelehnt.
44 Bericht BR Konkubinat (Fn. 9), S. 36–38.
45 Die Motion ist abrufbar unter www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Curia Vista > Suche > Geschäfte > 23.4143.