Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/51: 22.448 s Pa. Iv. Caroni. Einen Pacs für die Schweiz · 78 Seiten

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Wohnung leben. Bei Variante 2 soll der entsprechende Schutz unabhängig davon greifen, ob es sich dabei um gemeinsame, teilweise gemeinsame oder nicht gemeinsame Kinder handelt (vgl. die Erläuterungen zu Art. 24 VE-PACSG).

2.4 Verabschiedung des Vorentwurfs zu Handen der Vernehmlassung

Die RK-S verabschiedete den Vorentwurf am 23. April 2026 mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen und genehmigte den erläuternden Bericht zu Handen der Vernehmlassung. Die Kommission beschloss, je beide von der Subkommission vorgeschlagenen Varianten zur Begründung des PACS und zur gerichtlichen Zuteilung der Familienwohnung bei Auflösung des PACS (vgl. Ziff. 2.3) in die Vernehmlassung zu schicken.

Dabei beschloss die RK-S, bei den mietrechtlichen Bestimmungen zur Familienwohnung während der PACS-Partnerschaft ebenfalls zwei Varianten vorzuschlagen. Diese Varianten betreffen den Schutz der PACS-Partnerinnen und PACS-Partner im Verhältnis zur Vermieterschaft (Art. 266m Abs. 3, 266n und 273a Abs. 3 VE-OR). Nach der Variante 1 zu den entsprechenden Bestimmungen sollen die PACS-Partnerinnen und PACS-Partner nicht nur im Innenverhältnis untereinander (vgl. Art. 11 VE-PACSG), sondern auch im Aussenverhältnis gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter den Ehegatten gleichgestellt sein, indem die korrespondierenden Schutzbestimmungen im Mietrecht neu entsprechend auch beim PACS gelten. In der Variante 2 wird demgegenüber auf diese Schutzbestimmungen gegenüber der Vermieterschaft für den PACS verzichtet (vgl. die Erläuterungen zu den Art. 266m Abs. 3, 266n und 273a Abs. 3 VE-OR unter Ziff. 5.2.2.2). Zwischen den PACS-Partnerinnen und PACS-Partnern würden gestützt auf Artikel 11 VE-PACSG aber im Innenverhältnis auch bei Variante 2 die gleichen Regelungen gelten wie für Ehegatten.

Der Vorentwurf wird vom 27. Mai 2026 bis zum 17. September 2026 in die Vernehmlassung geschickt.

3 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Die bekannteste Form des PACS kennt das französische Recht.59 Bei der Prüfung eines PACS für die Schweiz nahm daher auch der Bundesrat in seinem Bericht vom 30. März 202260 auf den PACS in Frankreich Bezug und erläuterte diesen. Insofern wird für die Rechtsgrundlagen und die Ausgestaltung des französischen PACS auf den bundesrätlichen Bericht verwiesen.61

59 Siehe Art. 515-1 bis 515-7-1 des französischen Code civil.

60 Siehe Fn. 9.

61 Bericht BR Konkubinat (Fn. 9), S. 35 f. und 38–40.