Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/51: 22.448 s Pa. Iv. Caroni. Einen Pacs für die Schweiz · 78 Seiten

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Neben Frankreich haben auch andere Staaten eine Rechtsform des Zusammenlebens eingeführt, die alternativ zur Ehe abgeschlossen werden kann und allen Paaren unabhängig vom Geschlecht der Partnerinnen bzw. Partner offensteht. Für die Rechtsinstitute in den entsprechenden Staaten wird ebenfalls auf die Ausführungen im Bericht des Bundesrates vom 30. März 2022 verwiesen,62 der seinerseits auf die Studie des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (SIR) vom Januar 201963 Bezug nimmt.64 Teilweise handelt es sich um Äquivalente zur Ehe (partenariat fort; z.B. Österreich und Niederlande), teilweise entsprechend dem PACS in Frankreich um eine im Vergleich zur Ehe schwächere Bindungsform (partenariat faible z.B. Luxemburg und Belgien) ohne Auswirkungen auf den Zivilstand der betroffenen Personen.65 Die Ausprägungen und Unterschiede bei den Rechtswirkungen sind insbesondere relevant in Bezug auf die internationalprivatrechtlichen Fragen (vgl. dazu Ziff. 4.7 sowie die Erläuterungen zu Art. 65d Abs. 1 in Ziff. 5.2.5).

4 Grundzüge der Vorlage

4.1 Einführung eines neuen Rechtsinstituts zwischen Ehe und Konkubinat

Mit dem Vorentwurf soll in der Schweiz ein neues Rechtsinstitut für Paarbeziehungen geschaffen werden (formelle Lebenspartnerschaft, PACS). Eingeführt werden soll ein Rechtsinstitut zwischen Ehe und Konkubinat, das sich am bewährten Vorbild der Kantone Neuenburg und Genf (vgl. Ziff. 1.2.3) sowie anderer Staaten (insb. Frankreich, vgl. Ziff. 3) orientiert. Die Grundlage für die Vernehmlassungsvorlage bilden die durch die von der RK-S eingesetzten Subkommission definierten Eckwerte (vgl. Ziff. 2.3), die sich ihrerseits am bundesrätlichen Bericht vom 30. März 2022 orientieren.66

Der PACS soll weder die Ehe noch das Konkubinat in seiner heutigen Form (mit den dafür geltenden punktuellen Regelungen) in Frage stellen. Personen, die nicht heiraten wollen, sollen mit dem PACS (als eigenes Rechtsinstitut) in Zukunft eine zusätzliche einfache Möglichkeit haben, um die Partnerschaft durch übereinstimmende Willensäusserung in bestimmten Bereichen und vor allem während der Dauer der Partnerschaft zu regeln. Für den Entscheid eines Paares, nicht zu heiraten, können verschiedene Faktoren massgebend sein.67 Der PACS richtet sich primär an Personen, die keine lebenslange Bindung mit weitreichender rechtlicher Absicherung, sondern

62 Bericht BR Konkubinat (Fn. 9), S. 35 f.

63 Die Studie ist abrufbar unter www.isdc.ch > Publikationen > E-Avis > E-Avis ISDC 2019-05, Legal opinion on rights and obligations of marriage and other forms of union.

64 Bericht BR Konkubinat (Fn. 9), S. 35 f.

65 Siehe Bericht BR Konkubinat (Fn. 9), S. 35 f.

66 Dieser Bericht stützt sich seinerseits teilweise auf den Bericht des Bundesrates «Modernisierung des Familienrechts» vom 20. März 2015, abrufbar unter: www.bj.admin.ch > Publikationen & Service > Berichte, Gutachten und Verfügungen > Berichte und Gutachten; sowie auf den Bericht des Bundesrates «Familien in der Schweiz – Statistischer Bericht 2021» vom 11. Mai 2021, abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bevölkerung > Familien; vgl. Bericht BR Konkubinat (Fn. 9), S. 6 f. und 9 f.

67 Bericht BR Konkubinat (Fn. 9), S. 10 f. m.w.H.