Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/51: 22.448 s Pa. Iv. Caroni. Einen Pacs für die Schweiz · 78 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 57Fedlex · Erläuternder Bericht
«%ASFF_YYYY_ID»
und die daraus folgende Auflösung informiert wird. Nach geltender Rechtslage ist im Kanton Neuenburg die Staatskanzlei und im Kanton Genf das Amt für Zivilstandswesen und Beglaubigungen mit der Führung des Registers der kantonalen Partnerschaften betraut (vgl. Ziff. 1.2.3).
5.1.7 7. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 28 Ausführungsbestimmungen
Variante 1 zu Art. 4–6 (Begründung durch öffentliche Beurkundung):
Der Bundesrat wird die Ausführungsbestimmungen, insbesondere zur Eintragung des PACS, zum Auflösungsverfahren sowie zur Umwandlung von formellen Partnerschaften nach kantonalem Recht zu erlassen haben.
Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen werden namentlich eine Anpassung und Ergänzung der Zivilstandsverordnung sowie der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen bedürfen. Der PACS ist in die Liste der im Personenstandsregister geführten Daten aufzunehmen. Hinsichtlich des Verfahrens muss insbesondere konkretisiert werden, welche Zivilstandsbehörde die Meldung der Notarin oder des Notars über die Begründung eines PACS entgegennimmt (Ziff. 5.1.2). Auch in Bezug auf die Auflösung sind mit Blick auf das Verfahren, die Unterzeichnung der Auflösungserklärung, die Beglaubigung sowie die Eintragung Ausführungsbestimmungen erforderlich. Namentlich sind die für die Auflösung erforderlichen Dokumente zu bezeichnen. Ebenfalls ist wiederum eine Ergänzung der im Personenstandsregister geführten Daten vorzunehmen (5.1.5). Dasselbe gilt in Bezug auf das Verfahren und die Eintragung der Umwandlung.
Variante 2 zu Art. 4–6 (Begründung beim Zivilstandsamt)
Der Bundesrat wird die Ausführungsbestimmungen, insbesondere zur Begründung und Eintragung des PACS, zum Auflösungsverfahren sowie zur Umwandlung von formellen Partnerschaften nach kantonalem Recht zu erlassen haben.
Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen werden namentlich eine Anpassung und Ergänzung der Zivilstandsverordnung sowie der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen bedürfen. Der PACS ist in die Liste der im Personenstandsregister geführten Daten aufzunehmen. Hinsichtlich des Verfahrens sind sowohl in Bezug auf die Begründung als auch die Auflösung Ausführungsbestimmungen erforderlich. Die entsprechenden Bestimmungen betreffen namentlich die erforderlichen Dokumente, die Unterzeichnung der entsprechenden Erklärungen, die Beurkundung sowie die Eintragung. Dasselbe gilt in Bezug auf das Verfahren und die Eintragung der Umwandlung.