Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/60: Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzabkommen) · 65 Seiten

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1.3 Verlauf der Verhandlungen und Verhandlungsergebnis

Die Verhandlungen gestalteten sich herausfordernd, da zwischen den Ländern wider- sprüchliche Interessen bestanden. Länder mit regionalen Fischerei- oder sektoriellen Abkommen wollten, dass regionale Bestimmungen Vorrang vor globalen Ansätzen haben. Die Entwicklungsländer verlangten, dass das neue Abkommen Bestimmungen über finanzielle und technische Hilfe enthält. Viele Länder haben sich jedoch gemein- sam mit der Schweiz für ambitionierte Regeln zum Schutz und zur nachhaltigen Nut- zung der Meeresumwelt eingesetzt. Für die Schweiz war es insbesondere wichtig, dass dieses Abkommen nicht diskriminierend gegenüber Binnenstaaten ist, andere interna- tionale Umweltabkommen (Klima und Biodiversität) und sektorale Abkommen (Fi- scherei, Schifffahrt usw.) ergänzt und Garantien für einen freien und einfachen Zu- gang zu MGR für Forschung und Industrie enthält. Der angenommene Abkommens- text ist im Einklang mit diesen Positionen der Schweiz. Noch keine abschliessende Regelung konnte zu den Modalitäten des finanziellen Vorteilsausgleichs beschlossen werden (siehe dazu die Ausführungen zu «Maringenetische Ressourcen einschliess- lich der ausgewogenen und gerechten Aufteilung der Vorteile (Teil II)» in den folgen- den Abschnitten). Diese sind im Rahmen der KdV noch zu verhandeln.

1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 24. Januar 2024 zur Legislaturplanung 2023–2027 noch im Bundesbeschluss vom 6. Juni 2024 über die Legislaturplanung 2023–2027 angekündigt, da nicht absehbar war, wann das Abkommen ausgehandelt sein wird.

Die Schweiz hat sich der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, den Sustainable Development Goals (SDGs), verpflichtet. Das Hochseeschutzabkom- men dient insbesondere der Erreichung von SDG 14 «Leben unter Wasser», welches die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen für eine nachhaltige Entwicklung zum Ziel hat. Die Vorlage entspricht der Aussenpoliti- schen Strategie 2024–2027 des Bundesrats und trägt insbesondere zur Erreichung von Ziel 22 «Biodiversität und Verschmutzung» bei. Sie entspricht zudem den Zielen der Maritimen Strategie der Schweiz14, insbesondere in den Bereichen:

• Einsatz für eine regelbasierte maritime Ordnung

• Achtung und Weiterentwicklung des Völkerrechts im maritimen Bereich

• Einsatz für den Schutz der Weltmeere vor Verschmutzung und für ihre nachhaltige Entwicklung u.a. auch die Sicherung von mindestens 30 Pro- zent der Meeresflächen für die Biodiversität bis 2030

• Zugang zu Forschungsprojekten.

14 Maritime Strategie 2023 – 2027, gutgeheissen vom Bundesrat am 2. Juni 2023.