Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/60: Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzabkommen) · 65 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 56Fedlex · Erläuternder Bericht

«%ASFF_YYYY_ID»

ausgleich der technologische Fortschritt und die Entwicklung marginal gehemmt wer- den. Diese Effekte sind jedoch nicht unmittelbar spürbar.

6.3.5 Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz gibt es keine direkten Aus- wirkungen durch die Umsetzung des Hochseeschutzabkommens. Allerdings könnte sich langfristig die Planungssicherheit für Beschäftigte in forschungsintensiven Bran- chen (Biotech, Pharma, Umwelttechnologie) verbessern, da klare Regeln für den Zu- gang zu MGR und DSI Investitionen und Innovationen fördern. Diese Rechts- und Planungssicherheit gilt auch für Unternehmen in der maritimen Branche (Schiffseig- ner, Technologiefirmen). Ohne Umsetzung besteht ein gewisses Risiko für Standort- nachteile, wenn Unternehmen durch regulatorische Unsicherheiten oder einge- schränkten Marktzugang Investitionen ins Ausland verlagern, was negative Beschäftigungswirkungen nach sich ziehen könnte.

6.3.6 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Wettbewerb

Durch die Umsetzung des Hochseeschutzabkommens werden gleiche Wettbewerbs- bedingungen für Schweizer Unternehmen geschaffen, die MGR aus Gebieten ausser- halb nationaler Hoheitsbefugnisse und DSI über solche MGR nutzen. Einheitliche Melde- und Vorteilsausgleichspflichten stellen sicher, dass alle betroffenen Akteure dieselben Auflagen haben. Ohne Umsetzung könnte es zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Schweiz kommen: Unternehmen, die sich freiwillig an internationale Standards halten, hätten höhere Kosten als solche, die ohne Regulierung arbeiten. Die Umsetzung verhindert diese ungleiche Regulierungslast und stellt sicher, dass alle Marktteilnehmer dieselben Rahmenbedingungen haben.

Dasselbe gilt bezüglich der Konkretisierung der Pflicht zur UVP für umweltintensive Aktivitäten. Auch hier werden einheitliche Regeln und Rechtssicherheit geschaffen.

Standortattraktivität

Die Umsetzung des Hochseeschutzabkommens stärkt die Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmen im Bereich Biotech, Pharma und Forschung. Klare Vorgaben zur Nutzung von MGR und DSI reduzieren regulatorische Unsicherheiten und schaf- fen verlässliche Investitionsbedingungen. Dasselbe gilt für Unternehmen in mariti- men Branchen mit Sitz in der Schweiz.

Schweizer Unternehmen profitieren von kompatiblen Regeln mit wichtigen Handels- partnern, was ihnen den Zugang zu internationalen Märkten und Forschungsprojekten erleichtert. Ohne Umsetzung könnte die Schweiz als Standort für Biotechnologie und Umweltforschung an Attraktivität verlieren, da Unternehmen sich nicht aktiv an ei- nem globalen System für den Zugang zu MGR und DSI inkl. Vorteilsausgleichssys- tem beteiligen könnten. Auch die maritimen Branchen könnten Nachteile erleiden, wenn der regulatorische Rahmen nicht den internationalen Anforderungen entspricht.