Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/60: Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzabkommen) · 65 Seiten
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Allerdings sind die direkten Innovationsanreize begrenzt. Die Umsetzung führt nicht automatisch zu mehr Forschung oder technologischen Fortschritten, sondern stellt vor allem sicher, dass Schweizer Unternehmen unter den gleichen Bedingungen wie in- ternationale Wettbewerber an MGR- und DSI-basierten Innovationsprojekten teilneh- men können bzw. dieselben Voraussetzungen bezüglich UVP einzuhalten haben. Ein eigenständiger Innovationsschub durch die Regulierung ist nicht zwingend zu erwar- ten.
6.4 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Umsetzung des Hochseeschutzabkommens verbessert die bisher lückenhafte Gouvernanz der Meeresgebiete ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse. Damit wird der Schutz der Meere und die nachhaltige Nutzung der marinen Ressourcen verbes- sert, was dem Verlust der marinen Biodiversität entgegenwirkt und die Produktivität sowie die Aufnahmekapazität der Meere für CO2 begünstigt. Seine Umsetzung hat deshalb wichtige Auswirkungen in den Bereichen Biodiversität, Klimawandel und dem Verlust von marinen Ernährungsgrundlagen. Diese positiven Auswirkungen durch die internationale Umsetzung des Hochseeschutzabkommens auf die Umwelt (bspw. der marinen Biodiversität und Produktivität oder die Aufnahmekapazität der Meere für CO2) kommen auch der Schweizer Umwelt zugute. Die Umsetzung des Hochseeschutzabkommens durch die Schweiz allein hat aber keine direkten oder si- gnifikanten indirekten Auswirkungen auf die Umwelt in der Schweiz. Es bestehen keine relevanten Effekte auf die nationalen Treibhausgasemissionen oder die Errei- chung der Schweizer Klimaziele, da sich die Regelungen auf internationale Meeres- gebiete konzentrieren. Ebenso werden Biodiversität, natürliche Ressourcen (z.B. Wasser, Boden, biotische Faktoren) sowie Schutzgüter wie die Sicherheit von Men- schen oder Sachwerten im Inland nicht beeinflusst.
6.5 Weitere relevante Auswirkungen
6.5.1 Gesellschaft
Die Umsetzung des Hochseeschutzabkommens durch die Schweiz hat keine direkten Auswirkungen auf Gleichberechtigung, Chancengleichheit oder Generationengerech- tigkeit in der Schweiz, da die Regulierung keine entsprechenden Bestimmungen ent- hält, die in der Schweiz umzusetzen sind.
6.5.2 Gesundheit
Die Umsetzung des Hochseeschutzabkommens durch die Schweiz hat keinen direkten oder indirekten Einfluss auf die Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz, da sie sich primär auf internationale Meeresgebiete bezieht.