Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/60: Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzabkommen) · 65 Seiten
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Die steuerliche Attraktivität der Schweiz bleibt durch die Umsetzung unverändert, da keine zusätzlichen Abgaben für Unternehmen vorgesehen sind.
BIP/Wachstum
Zwar kann eine klare Regulierung Rechtssicherheit und langfristig Investitionsanreize schaffen, die positiven Effekte auf das Bruttoinlandprodukt (BIP) sind jedoch schwer quantifizierbar und voraussichtlich kaum spürbar. Die Umsetzung dürfte daher keine messbaren makroökonomischen Wachstumsimpulse auslösen.
Produktivität
Die nationale Umsetzung des Hochseeschutzabkommens hat keine messbaren Aus- wirkungen auf die Arbeits- oder Kapitalproduktivität in der Schweiz. Zwar entstehen für Unternehmen in den Bereichen Biotechnologie, Pharma und Forschung neue Melde- und Dokumentationspflichten und für Branchen mit umweltintensiven Tätig- keiten in internationalen Meeresgebieten klar definierte Regeln für die UVP. Diese führen jedoch weder zu einer signifikanten Veränderung der Arbeitsproduktivität (Output pro Arbeitsstunde) noch zu einer effizienteren Nutzung von Kapital. Die Ka- pitalproduktivität bleibt unverändert, da die Umsetzung keine strukturellen Investiti- onsanreize oder innovationsfördernden Massnahmen mit sich bringt.
Verteilungswirkung
Soziale Verteilungswirkung: Grössere Unternehmen in den Bereichen Biotechnolo- gie, Pharma und Forschung können die administrativen Anforderungen der Umset- zung leichter bewältigen als kleinere Akteure. Dies könnte kleine Forschungsunter- nehmen und Start-ups überproportional belasten. Unternehmen der maritimen Branchen, die UVP-pflichtige Tätigkeiten in Gebieten ausserhalb nationaler Hoheits- befugnisse durchführen, dürften aufgrund des Aufwandes für solche Unternehmungen über die notwendigen Ressourcen für die UVP und Überwachungsaktivitäten verfü- gen. Für Haushalte oder Arbeitnehmende sind keine direkten Umverteilungseffekte zu erwarten.
Regionale Verteilungswirkung: Die betroffenen Branchen sind stark in wirtschaftli- chen Zentren wie Zürich, Basel oder Genf konzentriert. Ländliche Regionen oder strukturschwächere Gebiete sind von der Umsetzung kaum betroffen, da sie kaum Unternehmen aus diesen Sektoren beherbergen.
Innovation und Digitalisierung
Die Umsetzung des Hochseeschutzabkommens könnte sich auf Innovation in der Bio- technologie und Pharmaindustrie auswirken, indem sie klare Rahmenbedingungen für die Nutzung von MGR von Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse und DSI über solche MGR schafft. Einheitliche Regelungen zur Meldung und zum Vor- teilsausgleich könnten Forschungsaktivitäten erleichtern, indem sie regulatorische Unsicherheiten reduzieren. Sie fördert zudem die internationale Einbindung und den Wissensaustausch von Schweizer Forscherende mit ihren internationalen Kolleginnen und Kollegen.
Die Vorgaben im Rahmen der UVP und Massnahmen im Umweltmanagement von Tätigkeiten können zur Entwicklung neuer, nachhaltigerer Technologien führen.