Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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werden. Gemeinsam definierte Indikatoren bieten eine Grundlage für die Inwertsetzung von Mehrwerten und reduzieren den administrativen Aufwand.
• Nachhaltigkeitsberatung: Die vorgeschlagene Förderung stärkt die nachhaltige Ausrichtung der Betriebe und die Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg.
• Schutz der Kulturen: Ziel ist ein besserer Schutz der Kulturen durch die Förderung der Entwicklung neuer direkter und vorbeugender Schutzmassnahmen. Die Widerstandsfähigkeit der pflanzlichen Produktion wird dadurch verbessert.
• Informationskampagnen Schadorganismen: Dank einer verstärken Kommunikation des Bundes können sich Produzentinnen und Produzenten besser auf neue
7. Titel Schädlinge und Krankheiten von Pflanzen vorbereiten (Prävention) und ihre Kulturen bei deren Auftreten besser schützen.
• Abfindung für Schäden: Landwirtschaftsbetriebe, die durch behördlich angeordnete Massnahmen geschädigt werden, können durch die Kantone oder das BLW auch dann entschädigt werden, wenn keine Waren vernichtet oder in ihrem Wert verringert werden.
• Lebensmittelgesetz: Die einheitliche Deklaration von Produktionsmethoden, die in der Schweiz verboten sind, erhöht die Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten und stärkt somit indirekt die inländische Produktion.
• Landwirtschaftliches Pachtgesetz: Die Stellung der Pächterin oder des Pächters wird beim Abschluss neuer Verträge gestärkt.
Andere
• PLEG inkl. Anpassungen im LwG Titel 7a: Mit dem Angebot einer einfach anzu-Erlasse
wendenden und sicheren Plattform kann die Mehrfachnutzung und Inwertsetzung der Daten gefördert werden. Der klar geregelte Datenzugang sichert das Prinzip der digitalen Selbstbestimmung. Gleichzeitig reduziert der einfachere Datenzugang sowie die Nutzung von weiteren Datenquellen wie Fernerkundungsdaten den administrativen Aufwand.
Auswirkungen auf das Berggebiet
Wichtig für das Berggebiet sind die Erhöhung der Zulage für verkäste Milch (+2 Rappen pro kg) und der Zulage für Fütterung ohne Silage (+1 Rappen pro kg). Wenn man davon ausgeht, dass im Berggebiet anteilsmässig mindestens gleich viel silofreie Milch hergestellt und gleich viel Milch zu Käse verarbeitet wird wie im Schweizer Durchschnitt, steigen die im Berggebiet ausgerichteten Zulagen um 13.5 Millionen Franken pro Jahr. Der effektive Betrag dürfte im Vergleich zu dieser Schätzung noch etwas höher liegen, da im Berggebiet ein überdurchschnittlicher Anteil der Milch verkäst wird. Im Sömmerungsgebiet werden rund 60 Millionen Kilogramm Milch zu Käse verarbeitet und somit steigen die dort ausgerichteten Zulagen um 1,8 Millionen Franken pro Jahr.
Wichtig sind auch der höhere Steillagenbeitrag aufgrund der Umsetzung der Motion 24.3973 Z’graggen (+ 5 Mio. CHF) und der im Einklang mit der Strategie Strukturverbesserungen 2030+ (SV2030+) weitere schrittweise Anstieg des Mitteleinsatzes für Strukturverbesserungen (+7,6 Mio. CHF pro Jahr, u.a. für die Sicherstellung der Wasserversorgung im Berg- und Sömmerungsgebiet), sowie die vorgeschlagene Wiederaufnahme der Alimentierung des Fonds de Roulement für Investitionskredite (7 Mio. CHF pro Jahr).
Gemäss den ersten provisorischen Modellrechnungen steigt das landwirtschaftliche Einkommen in der Bergregion im Vergleich zum Dreijahresmittel der Jahre 2023-2025 bis 2033 je nach Zone um 10-18 Prozent. Die Einkommen bleiben dabei weiterhin tiefer als die Einkommen in der Hügel- und Talregion. Die Zunahme in den verschiedenen Regionen ist vergleichbar.
Der Zahlungsrahmen für die Direktzahlungen richtet sich grundsätzlich nach den Finanzplanwerten des Jahres 2029. Die Mehrausgaben in anderen Bereichen werden bei den Direktzahlungen kompensiert. Davon ist auch das Berggebiet betroffen. Wie diese Kompensation umgesetzt werden soll, ist noch nicht festgelegt. Der Ausgleich für die erschwerten Produktionsbedingungen in den Berggebieten bliebt aber ein wichtiger Bestandteil der Schweizer Agrarpolitik und soll grundsätzlich beibehalten werden. Die AP30+ soll nicht zu einer Mittelverlagerung von den Berggebieten in die Talgebiete führen.