Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 121Fedlex · Erläuternder Bericht

6.3.2 Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerten Bereiche

Titel LwG Auswirkungen

Zielvereinbarungen: Alle betroffenen Akteure der Wertschöpfungskette sind bei der Erarbeitung von themenspezifischen Vereinbarungen involviert. Somit sind insbesondere auch die relevanten nachgelagerten Stufen wie die Verarbeiter und Detailhändler entscheidende Partner für eine erfolgreiche Umsetzung der Massnahmen und Erreichung der Ziele. Den Unternehmen können in der Phase der Erar-

1. Titel beitung und Umsetzung der Massnahmen Transaktionskosten (z.B. Monitoring),

Umsetzungskosten sowie Opportunitätskosten entstehen. Bei einer allfälligen Allgemeinverbindlichkeitserklärung respektive bei einer Überführung in Ausführungsrecht von Zielvorgaben müsste eine Umsatzgrenze geprüft werden, um kleine Akteure zu entlasten. Die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Schweiz wird aufgrund der gemeinsam definierten Ziele nicht tangiert.

• Selbsthilfemassnahmen und Richtpreise: Für die Branchen- und Produzentenorganisationen, die Richtpreise veröffentlichen, entsteht ein zusätzlicher Aufwand. Sie müssen künftig die festgelegten Richtpreise und die Methodik melden. Die Bedeutung der Standardverträge und die Selbsthilfemassnahmen werden für alle Branchen gestärkt.

• Marktbeobachtung: Es besteht ein administrativer Aufwand für die Unternehmen von neu beobachteten Warengruppen und -preisen einzelner Wertschöpfungsstufen, um die Datenlieferungen durchzuführen. Erfahrungsgemäss beträgt der Initialaufwand pro Erhebung und Unternehmen wenige Stunden, die nachfolgenden Datenlieferungen können bei entsprechender Infrastruktur weitgehend automatisiert werden. Die fortschreitende Digitalisierung ermöglicht zudem vielfältige Methoden zur Datenlieferung, so dass die Unternehmen eine für sie angemessene Datenlieferinfrastruktur nutzen können. Zudem erfolgen die Erhebungen in Form von repräsentativen Stichproben, so dass die Anzahl der Mitteilungspflichtigen nicht alle Unternehmen einer Branche umfasst.

2. Titel

• Förderung pflanzliche Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung: Die

Nachfrage nach spezifischem Saatgut sowie das Angebot von inländischen Pflanzenerzeugnissen zur direkten menschlichen Ernährung steigt.

• Referenzpreis und Zulagen Milchwirtschaft: Der Referenzpreis kann den Spielraum der Milchverwerterinnen und -verwerter bei der Gestaltung des Milchpreises für verkäste Milch in Perioden mit einem Überangebot einschränken. Die Möglichkeiten, durch die Herstellung und den Export von Käse den Sektor zu entlasten, können dadurch vermindert werden. In Perioden mit normaler oder knapper Verfügbarkeit von Milch hat der Referenzpreis hingegen sehr geringe Auswirkungen auf den Milchpreis, weil die Schweizer Milchpreise dann selten das Preisniveau in der EU unterschreiten. Die Umsetzung dieser Massnahme führt bei den Milchverwerterinnen und -verwertern zu einem administrativen Mehraufwand. Die höhere Abhängigkeit der Branche von Subventionen kann sich langfristig negativ auf die Innovationskraft und Produktivität und damit auf die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors auswirken.

• Nachhaltigkeits-Indikatorensysteme: Die mit der Vorlage angestrebten gemeinsamen Kernindikatoren in allen drei Nachhaltigkeitsdimensionen über mehrere Stu-

6. Titel fen der Wertschöpfungskette soll den Wildwuchs an Systemen zur Erfassung von

Nachhaltigkeitsleistungen reduzieren und dadurch auch Synergien innerhalb der Branche fördern.

• Informationskampagnen Schadorganismen: Dank einer verstärken Kommunikation des Bundes können sich Produzentinnen und Produzenten von Pflanz- und

7. Titel Saatgut besser auf neue Schädlinge und Krankheiten von Pflanzen vorbereiten

(Prävention) und dazu beitragen, dass diese Schadorganismen nicht mit dem Pflanz- oder Saatgut verschleppt werden.