Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 119Fedlex · Erläuternder Bericht
- Von den höheren Ausbildungsanforderungen sind ab 2033 potenziell jährlich ca.
50-100 Personen betroffen, die für die Berechtigung zu Direktzahlungen den entsprechenden Nachweis zusätzlich erbringen müssen. Höhere Anforderungen müssen nur neue Bewirtschaftende eines Betriebs erfüllen. Die Betriebsleitenden sind dadurch besser auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen vorbereitet.
- Die Reduktion der Direktzahlungen je Betrieb betrifft rund 5000 Betriebe (ca. 12 Pro-
zent der Betriebe), denen die Beiträge um insgesamt rund 32 Millionen Franken reduziert werden. Dieses Geld verbleibt im Direktzahlungskredit. Von der wegfallenden Abstufung der Basisbeiträge zur Versorgungssicherheit sind 2025 rund 1100 und von der Begrenzung nach Einkommen und Vermögen rund 3100 Betriebe betroffen. Die Reduktion der Direktzahlungen beträgt für diese Abstufungen und Begrenzungen heute insgesamt rund 13 Millionen Franken.
- Mit den neuen Bestimmungen zu beitragsberechtigten juristischen Personen erhal-
ten die Betriebe mehr Handlungsspielräume bei der Wahl der Rechtsform. Von den rund 140 Ganzjahresbetrieben, die von juristischen Personen (keine Familien AG oder GmbH) bewirtschaftet werden, können rund 90 neu zusätzliche Direktzahlungen erhalten. Das entsprechende Potenzial beträgt rund 3 Millionen Franken. Berücksichtigt wurden bei dieser Schätzung jene Betriebe, die heute nur Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträge erhalten.
- Mit systematischeren und sachlich begründeten Verbindungen des Direktzahlungs-
systems mit anderen Gesetzgebungen werden die Sanktionen im Falle von
Verstössen vereinheitlicht. Die Kontrollen verschiedener Gesetzgebungen können dabei sinnvollerweise weiterhin zusammen erfolgen.
• Versorgungssicherheits- und Kulturlandschaftsbeiträge: Die Reduktion der
Beitragsarten führt zu einem weniger komplexen System.
• Steillagenbeitrag: Aufgrund der Motion 24.3973 Z’graggen werden rund 5 Millio-
nen Franken zusätzlich für den Steillagenbeitrag eingesetzt.
• Biodiversitätsbeiträge und Produktionssystembeiträge: Die verstärkte Ergeb-
nisorientierung vergrössert die Handlungsspielräume und die Selbstverantwortung der Bewirtschaftenden. Heutige massnahmenbasierte Programme können gestrichen werden, damit verbessert sich die Übersichtlichkeit beim Direktzahlungssystem. Potenziell sind auch weniger Aufzeichnungen und weniger Kontrollen vor Ort notwendig. Damit reduziert sich auch der administrative Aufwand.
• Kürzungen von Direktzahlungen: Die Vereinheitlichung der Kürzungen führt zu
einem verständlicheren und einfacheren System.
• Erhöhung SAK-Grenze: Unter Berücksichtigung der bei den Strukturverbesserun-
gen möglichen SAK-Zuschläge werden durch die Erhöhung der Eintretensschwelle auf 1,5 SAK zusätzlich rund 2700 Betriebe in der Talzone von einer einzelbetrieblichen Förderung ausgeschlossen. Dies entspricht rund 15 % der in der Talzone direktzahlungsberechtigten Betriebe. Zusammen mit den bereits heute ausgeschlossenen Betrieben unter 1 SAK (24 %) sind insgesamt 39 Prozent der Betriebe in der Talzone neu ausgeschlossen. Die Erhöhung soll zukunftsgerichtete, wirtschaftliche Strukturen stärken.
5. Titel • Ausbildungsanforderungen: Die Angleichung an die Anforderungen der Direkt-
zahlungen führt zu einer administrativen Vereinfachung und einem nachvollziehbareren System der Beitragsvoraussetzung. Der Nachweis der erfolgreichen Betriebsführung entfällt, so dass bei fehlender landwirtschaftlicher Ausbildung im Hinblick auf eine grosse Investition die Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg nachgeholt werden müsste.
• Förderung besonders nachhaltiger Technologien: Mit der Optimierung der För-
derung soll die Einführung und Verbreitung nachhaltiger Technologien effizient beschleunigt werden.
6. Titel • Nachhaltigkeits-Indikatorensysteme: Für die Landwirtschaftsbetriebe soll der
Wildwuchs an Systemen zur Erfassung von Nachhaltigkeitsleistungen reduziert