Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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• Abfindung für Schäden: Durch behördlich angeordnete Massnahmen geschädigte Produzentinnen und Produzenten von Pflanz- oder Saatgut (im Bereich Landwirtschaft und produzierender Gartenbau) können durch die Kantone oder das BLW auch dann entschädigt werden, wenn keine Waren vernichtet oder in ihrem Wert verringert werden.
• Lebensmittelgesetz: Die Vereinheitlichung bei der Deklaration von Produkten, die aus Produktionsmethoden stammen, die in der Schweiz verboten sind, erhöht die Akzeptanz und vereinfacht die Handhabung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Bei den Importeuren ist durch die Neuregelung mit einem erhöhten administrativen Aufwand zu rechnen, sofern sie Erzeugnisse durch eine Zertifizierung privatrechtlicher Produktionsstandards von der Deklarationspflicht befreien möchten. Gemäss der vom Büro INFRAS im Auftrag des BLV im Jahr 2023 durchgeführten Regulierungsfolgeabschätzung61 sind von der neuen Deklarationspflicht ca.
1'200 Detailhändler betroffen, die tierische Erzeugnisse wie Fleisch, Milch und Andere Eier, verkaufen sowie rund 25'000 Gastronomiebetriebe. Die Einführung der Dekla-Erlasse rationspflicht würde bei ihnen gemäss RFA grundsätzlich keinen weiteren Aufwand
verursachen, wenn sie auf die Länderliste und die Liste der anerkannten Produktionsstandards abstützen könnten. Das Herkunftsland ist heute schon bekannt. Der Aufwand für die eigentliche Deklaration dürfte überschaubar sein, weil sowohl Detailhändler als auch Gastrobetriebe heute schon Angaben deklarieren müssen.
• PLEG inkl. Anpassungen im LwG Titel 7a: Vor- und nachgelagerte Unternehmen profitieren von einem einfacheren Datenzugang und der Mehrfachnutzung von Daten. Langfristig resultieren daraus Effizienzgewinne entlang der gesamten Wertschöpfungskette und die Vorlage kann zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Sektors beitragen.
6.4 Auswirkungen auf Gesellschaft und Konsum
Titel LwG Auswirkungen
• Zielvereinbarungen: Es ist denkbar, dass die Vereinbarungen zu einer besseren Information und Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten führen. Dies z. B. durch eine methodische Harmonisierung im Bereich der Tierwohlkennzeichnung oder durch Sensibilisierungsmassnahmen zu spezifischen Themen (z. B. robuste Sorten). Die Auswirkungen auf Verfügbarkeit, Vielfalt und Qualität hängen vom definierten Ambitionsniveau der Zielvereinbarungen ab. Eine für die
1. Titel
Konsumierenden nachteilige Entwicklung ist nicht zu erwarten. Ob die Umsetzung von Zielvereinbarungen die Konsumentenpreise beeinflusst, kann nicht beurteilt werden. In der Vergangenheit wurde die Umsetzung von verbindlicheren Nachhaltigkeitsstandards, verbunden mit höheren Beschaffungskosten, vom Handel teilweise auf die Konsumentenpreise überwälzt. Es gibt auch Beispiele, wo dies keine unmittelbaren Preiserhöhungen zur Folge hatte.
• Absatzförderung: Die Sensibilisierung der Bevölkerung im Bereich ausgewogener und regionaler Ernährung wird gestärkt.
• Marktbeobachtung: Die Preistransparenz steigt und das Marktverständnis wird gefördert.
2. Titel • Pflanzliche Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung: Das Angebot von
inländischen Pflanzenerzeugnissen zur direkten menschlichen Ernährung sowie die Ernährungssicherheit steigen.
• Referenzpreis und Zulagen Milchwirtschaft: Aufgrund der bestehenden Segmentierung des Schweizer Milchmarkts ist zu erwarten, dass die Einführung des Referenzpreises für verkäste Milch das Preisniveau für Konsumierende im Inland
61 Regulierungsfolgeabschätzung zur Einführung von Deklarationspflichten und Importrestriktionen für tierische und pflanzliche Erzeugnisse vom 20. Dezember 2023