Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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Hinweis: Die mit dem Modell SWISSland berechnete Direktzahlungssumme weicht leicht von den geplanten Ausgaben für den Zahlungsrahmen Direktzahlungen gemäss Ziff. 5.4.4 ab. Damit die Direktzahlungssumme mit den Werten gemäss dem vorgesehenen Zahlungsrahmen Direktzahlungen übereinstimmt, wurden die simulierten Einkommen um diese Abweichung korrigiert.

Die simulierte Einkommensentwicklung zeigt, dass die Produktivität der Schweizer Landwirtschaft mit dem vorgeschlagenen Zahlungsrahmen erhalten werden kann und weiterhin eine sozialvertragliche Entwicklung ermöglicht wird.

Titel LwG Auswirkungen

• Zielvereinbarungen: Die Zielvereinbarungen stärken die Landwirtschaft in ihrem Engagement für eine nachhaltige Produktion. Die Planungssicherheit bei Produkten im Geltungsbereich der vereinbarten Ziele (z. B. robuste Sorten, Tierwohl etc.)

1. Titel

wird erhöht. Zielvereinbarungen stärken zudem den Dialog zwischen den Akteuren der Wertschöpfungskette und die Position der Landwirtschaft bei der Festlegung der Marktkonditionen.

• Selbsthilfemassnahmen und Richtpreise: Für die Produzentinnen und Produzenten steigt die Transparenz und Nachvollziehbarkeit darüber, wie die Richtpreise zu Stande kommen. Die Möglichkeit, dass der Bundesrat Standardverträge in allen Sektoren allgemeinverbindlich erklären kann, stärkt die Position der Produzenten und Produzentinnen bei den Vertragsverhandlungen zusätzlich. Auch die Möglichkeit der Ausdehnung von Selbsthilfemassnahmen bereits bei einer künftigen Gefährdung stärkt die Landwirtschaft.

• Absatzförderung: Der Vorschlag schafft eine zusätzliche Möglichkeit, die Vorzüge von regionalen Landwirtschaftsprodukten bei einer erweiterten Kundengruppe hervorzuheben und die Präferenzen für diese Produkte zu verbessern. Mit der Umsetzung des Vorschlags wird die inländische Produktion gestärkt.

• Marktbeobachtung: Die Preistransparenz wird in der Breite wie auch in der Tiefe verbessert, die Evidenzbasis für wirtschaftliche und politische Entscheidungen wird

2. Titel

ausgebaut, Informationsasymmetrien werden reduziert und die Position der kleinen, wenig organisierten Akteure entlang der Wertschöpfungskette gestärkt.

• Referenzpreis und Zulagen Milchwirtschaft: Die Vorlage reduziert die Wahrscheinlichkeit von Milchpreisen unter dem EU-Niveau. Gleichzeitig wird der Effekt von Marktsignalen bei einer Überversorgung des Schweizer Milchmarkts gedämpft. Falls die Erhöhung der Zulagen von der Preisbildung für Milch am Markt unabhängig ist, steigt die Wertschöpfung der Milchproduzenten und Milchproduzentinnen um 45 Millionen Franken pro Jahr. Diese stärkere Stützung des Milchpreises setzt einen Anreiz zur Milchproduktion.

• Förderung pflanzlicher Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung: Die

wirtschaftliche Attraktivität ausgewählter Ackerkulturen zur direkten menschlichen Ernährung steigt. Die budgetäre Stützung für pflanzliche Produkte für Futterzwecke sinkt.

• Voraussetzungen und ÖLN

- Durch die Erhöhung der Eintrittsschwelle für die Berechtigung zu Direktzahlungen auf 0,5 SAK werden rund 2200 Betriebe im Talgebiet per 2033 nicht mehr direktzahlungsberechtig sein. Das spätere Inkrafttreten ermöglicht ihnen betriebliche Anpassungen. Gleichzeitig wird die Flächenmobilität erhöht, die anderen Betrieben

3. Titel ein Wachstum ermöglicht.

- Diese 2200 Betriebe im Talgebiet müssen die Angaben zu ihrem Betrieb wie Flächen und Tierzahlen weiterhin dem Kanton mitteilen. Weil an diese Angaben direkt keine Beiträge mehr geknüpft sind, kontrolliert der Kanton die Angaben potenziell weniger stark. Dies könnte zu einer leicht schlechteren Qualität der statistischen Daten führen, was aber vernachlässigt werden kann.