Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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sowie damit verbundene Dienstleistungen bereitstellen. Auch neue technische Lösungen und darauf gestützte Funktionen werden damit insbesondere hinsichtlich Datenbearbeitung, Nutzung, Verantwortlichkeiten, Zugriffsrechten, Datenschutz, Datensicherheit, Zusammenarbeit, Aufbewahrung, Vernichtung und Archivierung rechtlich fundiert abgestützt. Die Plattform für den Datenaustausch (agridata.ch) ermöglicht den Landwirtschaftsbetrieben und weiteren Akteuren des Sektors, ihre Daten sicher und einfach zu übertragen. Hierzu soll mit dem Bundesgesetz über die Plattform für den Datenaustausch in der Land- und Ernährungswirtschaft (PLEG) eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden.
− Nachhaltigkeitsindikatorsystem der Branche subsidiär unterstützen (Ziff. 3.1.5.1)
Verschiedene Akteure der Land- und Ernährungswirtschaft arbeiten an der Entwicklung von Nachhaltigkeitsindikatorsystemen. Diese können einen Beitrag zur Motivation und Stärkung der Selbstverantwortung auf Stufe Landwirtschaft leisten. Ausserdem tragen selbstverantwortlich ergriffene Massnahmen im Bereich Nachhaltigkeit dazu bei, dass weniger staatliche Eingriffe notwendig sind. Der Bund soll die Branche bei der Entwicklung eines gemeinsamen Indikatorsystems sowie beim Aufbau einer IT-Infrastruktur unterstützen können. Für die Landwirtinnen und Landwirte besteht der Nutzen darin, dass ein koordiniertes Vorgehen die Mehrfachnutzung von Daten begünstigt und die Gefahr eines Wildwuchses an Konzepten und Tools reduziert.
− Weitere Vereinfachungen im Direktzahlungssystem vornehmen (Ziff. 3.1.3)
Weitere Massnahmen zielen darauf ab, dass das agrarpolitische Instrumentarium für die Landwirtinnen und Landwirte einfacher wird und der Vollzugsaufwand der Kantone abnimmt.
Mit diesen Massnahmen erhalten die Landwirtinnen und Landwirte mehr Freiheiten und übernehmen gleichzeitig mehr Verantwortung für die Erreichung der agrarpolitischen Ziele. Mehr Handlungsspielräume und Verantwortung stärken die Produktionskompetenz und Motivation und wirken sich damit positiv auf die Ernährungssicherheit aus. Vor allem die Digitalisierungsmassnahmen und EDZ bringen den Landwirtinnen und Landwirte eine spürbare administrative Entlastung. Mittel- und längerfristig stärken EDZ und das Nachhaltigkeitsindikatorsystem auch die Produktionskompetenz und intrinsische Motivation der Landwirtinnen und Landwirte für eine ressourceneffiziente Produktion.
(2) Gutes Funktionieren der Märkte unterstützen
Massnahmenvorschläge:
− Marktbeobachtung stärken (Ziff. 3.1.2.3)
Die Beobachtungsbreite und -tiefe der Marktbeobachtung soll punktuell ausgebaut werden, insbesondere auf den Stufen Verarbeitung und Handel sowie bei Produktionsmitteln. Zusätzlich sollen Wertschöpfungseffekte ausgewählter Waren-, bzw. Produktgruppen beobachtet und kommuniziert werden. Der Wissenstransfer und die Kommunikation sollen insgesamt gestärkt und so der Nutzen für Zielgruppen verbessert werden.
− Selbsthilfemassnahmen der Land- und Ernährungswirtschaft stärken (Ziff. 3.1.2.1)
Mit einem Massnahmenpaket soll das Instrument der Standardverträge gezielt verstärkt, die Ausdehnung von Selbsthilfemassnahmen von Branchen- und Produzentenorganisationen auf deren Nichtmitglieder erleichtert und mehr Transparenz bei der Richtpreisfestlegung geschaffen werden.
− Preisstützende Wirkung der Milchzulagen verstärken (Umsetzung Motionen 21.4124 Nicolet und
24.4269 WAK-S) (Ziff. 3.1.2.4)
Der Bund soll einen Referenzpreis für Kuhmilch festlegen, der sich am EU-Preisniveau orientiert. Wenn Milchverwerter diesen unterschreiten, sollen sie eine Abgabe in der Höhe der Zulage für verkäste Milch bezahlen. Zudem sollen die Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung ohne Silage erhöht werden.
− Pflanzliche Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung (PKME) selektiv stärker fördern (Ziff.
3.1.2.6)
PKME leisten einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherheit und zur Nachhaltigkeit der Wertschöpfungsketten. Für Kulturen, für die eine Nachfrage besteht und die sich für den Anbau unter