Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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henden Massnahmen ist nicht zielführend. Dies bringt auch der parlamentarische Auftrag zum Ausdruck, der neben der Vereinfachung des Instrumentariums auch eine Reduktion des administrativen Aufwands für die Landwirtschaft fordert.
2 Grundzüge der Vorlage
Aus der Zwischenbilanz leitet sich der zentrale Handlungsbedarf ab, die Ernährungssicherheit zu erhöhen. Dazu braucht es auch bessere wirtschaftliche und soziale Perspektiven für die Landwirtinnen und Landwirte sowie eine Verbesserung der Produktionsgrundlagen und der Ressourceneffizienz. Zudem muss die Agrarpolitik einfacher werden und der administrative Aufwand sinken (vgl. Ziff. 1.6).
2.1 Leitsatz
«Mehr Handlungsspielräume, mehr Verantwortung – für die Ernährungssicherheit der Schweiz und eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft.»
Mit der AP30+ soll ein Paradigmenwechsel eingeleitet werden. Die Landwirtinnen und Landwirte sollen in Zukunft die Massnahmen zur Erreichung von Zielen wieder vermehrt selber bestimmen können. Damit soll auch ihre Motivation und ihre Verantwortung steigen, zur Erreichung der agrarpolitischen Ziele beizutragen. Wie die Motion 22.4251 WAK-S verlangt, sollen auch die nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette sowie die Konsumentinnen und Konsumenten mehr Verantwortung übernehmen. Mit mehr Handlungsspielräumen für die Landwirtinnen und Landwirte und mehr Verantwortung für alle Stufen der Wertschöpfungskette und die Konsumentinnen und Konsumenten bezweckt die AP30+, einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der langfristigen Vision 2050 zu leisten («Ernährungssicherheit durch Nachhaltigkeit von der Produktion bis zum Konsum»). Die vorgeschlagenen Anpassungen sollen ihre Wirkung vor allem mittel- und längerfristig entfalten. Mehr Handlungsspielräume und Verantwortung der privaten Akteure reduzieren auch die Notwendigkeit von Gesetzesanpassungen und tragen so zu mehr Stabilität der Rahmenbedingungen bei.
Neben der Agrarpolitik müssen auch andere Politikfelder, insbesondere in den Bereichen Umwelt und Ernährung, verstärkt bzw. neu ebenfalls zur Zielerreichung beitragen (vgl. Ziff. 1.5.5):
− Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung
− Vorschlag für ein Gesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien
− Revision Gewässerschutzgesetz zur Bezeichnung von Zuströmbereichen
− Aktionsplan Biodiversität II
− Schweizer Ernährungsstrategie
Wichtig ist auch, dass die Handelsbeziehungen eine nachhaltige Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft begünstigen.
2.2 Kernelemente und Massnahmenvorschläge
Vorgeschlagen werden vier Kernelemente, die je eine Gruppe von Massnahmenvorschlägen umfassen:
(1) Handlungsspielräume vergrössern und administrativen Aufwand reduzieren
Massnahmenvorschläge:
− Ergebnisorientierung stärken (Ergebnisorientierte Direktzahlungen EDZ) (Ziff. 3.1.3)
Mit einer ergebnisorientierten Ausgestaltung von Direktzahlungen sollen die Landwirtinnen und Landwirte weniger Auflagen einhalten müssen und somit beim Treffen von Bewirtschaftungsentscheiden freier werden. Die Weiterentwicklung wird schrittweise und in den dafür geeigneten Bereichen erfolgen (z. B. Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität und Tierwohl).
− Digitalisierung im Agrar- und Ernährungssektor unterstützen (Ziff. 3.1.7 und 3.2)
Mit der Digitalisierung können Prozesse vereinfacht und der administrative Aufwand für die Akteure reduziert werden. Neben den bestehenden Informationssystemen kann der Bund weitere IKT-Mittel