Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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insbesondere den Pflanzenbau, und den Beitrag der Landwirtschaft zur Ernährungssicherheit. Sie leisten einen Beitrag zur Schliessung der Ziellücken im Umweltbereich und führen auch zu einer Verbesserung der Wertschöpfung der Landwirtschaft.
(4) Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette fördern
Massnahmenvorschläge:
− Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel abschliessen (Ziff. 3.1.1.1)
Der Bund soll mit der Privatwirtschaft zusammenarbeiten und die Erarbeitung und den Vollzug von Zielvereinbarungen fördern können. Die Wahl der Massnahmen zur Zielerreichung liegt in der Verantwortung der privaten Akteure. Bei ungenügend wirksamen Massnahmen soll der Bund subsidiär handeln können.
− Konsumentinnen und Konsumenten für ausgewogene Ernährung sensibilisieren (Ziff. 3.1.2.2)
Ein kleiner Teil des Budgets der Absatzförderung soll neu zur Förderung von Kommunikationsprojekten von Städten und Gemeinden zu den Vorzügen einer ausgewogenen Ernährung mit regionalen Qualitätsprodukten eingesetzt werden. Organisationen der Landwirtschaft sollen in die Projekte einbezogen werden, um regionale Netzwerke und kurze Absatzkanäle zu stärken.
− Kennzeichnungsvorschriften für importierte tierische Produkte verstärken, die mit Produktionsme-
thoden hergestellt worden sind, die nicht Schweizer Standards entsprechen (Ziff. 3.1.8.1)
Für die im Lebensmittelrecht bestehenden Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel tierischer Herkunft, die mit schmerzverursachenden Herstellungsmethoden ohne Schmerzausschaltung produziert worden sind, soll eine Rechtsgrundlage für eine Beweisführungslast durch den Inverkehrbringer geschaffen werden. Der Inverkehrbringer muss bei nicht deklarierten Produkten gegenüber dem kantonalen Lebensmittelvollzug mit Nachweisen belegen können, dass diese nicht mit schmerzverursachenden Herstellungsmethoden ohne Schmerzausschaltung produziert worden und somit zurecht nicht gekennzeichnet sind.
Zentral für die Erreichung der langfristigen Ziele sind Politikbereiche, die auf den nachgelagerten Stufen der Landwirtschaft und konsumseitig eine Wirkung entfalten. Dazu gehören insbesondere die Strategie des Bundesrates gegen die Lebensmittelverschwendung und die Schweizer Ernährungsstrategie 2025– 2032. Die hier vorgeschlagenen agrarpolitischen Massnahmen sollen ebenfalls einen Beitrag leisten, die Verantwortung der ganzen Kette für die Ernährungssicherheit und ein nachhaltiges Ernährungssystem zu stärken. Dies entspricht dem von der Motion 22.4251 WAK-S geforderten Ernährungssystemansatz.
2.3 Geprüfte Alternativen
Im Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» hat der Bundesrat betont, dass der Staat in Zukunft vermehrt subsidiär handeln soll. Mit dem Leitsatz sowie den Vorschlägen für die vier Kernelemente und den entsprechenden Massnahmen trägt der Bundesrat diesem Prinzip Rechnung, insbesondere mit den Vorschlägen, die zu einer Übernahme von mehr Verantwortung durch die ganze Wertschöpfungskette und die Konsumierenden führen. Entsprechend hat der Bundesrat im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage keine alternativen Massnahmen zur Zielerreichung geprüft, welche diesem Prinzip und dem Leitsatz widersprechen, z. B. Gebote und Verbote. Geprüft wurden in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft und im Dialog mit der Beratenden Kommission für Landwirtschaft sowie der für die AP30+ eingesetzten Begleitgruppe hingegen alternative und mit dem Prinzip und dem Leitsatz kompatible Ansätze zur Vereinfachung des Direktzahlungssystems, namentlich EDZ im stofflichen Bereich und Ressourceneffizienz-Anreize (REA, Lenkungsabgaben). EDZ im stofflichen Bereich stellten sich als derzeit zu herausfordernd bezüglich Umsetzbarkeit auf einzelbetrieblicher Ebene heraus. Die wissenschaftlichen Arbeiten zu REA haben zwar gezeigt, dass diese im Grundsatz zielführend sind. In der zur Verfügung stehenden Zeit konnten allerdings wichtige Fragen zur Wirksamkeit der REA im Schweizer Kontext sowie zu möglichen unerwünschten Nebeneffekten nicht abschliessend geklärt werden.