Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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den klimatischen Bedingungen der Schweiz eignen, sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert werden (Einzelkulturbeiträge).
− Strukturkosten durch Erhöhung der SAK-Grenzen senken (Ziff. 3.1.3.1 und Ziff. 3.1.4.1)
Um die Strukturkosten zu senken, sollen die Eintrittsschwellen für Direktzahlungen in der Tal- und Hügelzone und für Strukturverbesserungen in der Talzone substanziell angehoben werden.
− Position der Pächterin/des Pächters stärken (Ziff. 3.1.8.1)
Zur Stärkung der Pächterposition soll im Pachtgesetz (LPG) festgehalten werden, dass während der Pachtdauer auf eine Rückforderung eines zu hohen Pachtzinses nicht verzichtet werden kann und die Forderung bis einen Monat nach Pachtende nicht verjährt. Nach Ablauf der Pachtdauer kann der Pächter den zu viel bezahlten Pachtzins beim Verpächter einfordern.
Die Massnahmen verbessern die Wertschöpfung und damit die wirtschaftliche und soziale Situation der Landwirtinnen und Landwirte. Mit dem Vorschlag für eine stärkere Stützung im Milchbereich soll den Entscheiden des Parlaments entsprochen werden.
(3) Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz verbessern
Massnahmenvorschläge:
− Nachhaltigen Schutz der Kulturen besser gewährleisten (Ziff. 3.1.6.1)
Für eine Massnahme der Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035 des BLW soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Diese betrifft die Einführung einer nationalen Monitoring-Plattform zu Schäden und Schutzmöglichkeiten. Zu diesem Zweck sowie zur gezielten Entwicklung und Etablierung von Lösungen für den Schutz der Kulturen sollen zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden.
− Informationskampagnen zu Schadorganismen durchführen (Ziff. 3.1.6.2)
Der Bund soll die Bevölkerung sowie die Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe verstärkt zu neuen Pflanzen-Schadorganismen informieren und sensibilisieren können.
− Insekten im Landwirtschaftsgebiet verstärkt fördern (Umsetzung der Motionen 19.3207 Guhl,
20.3010 UREK-N und 23.4028 Hegglin) (Ziff. 3.1.3.4 und Ziff. 3.1.5.2).
Die Beitragsansätze für Biodiversitätsförderflächen auf Ackerflächen (Brachen und Säume) und Nützlingsstreifen sollen erhöht werden, um die Beteiligung zu steigern. Zudem sollen auf Biodiversitätsförderflächen vermehrt Rückzugsstreifen angelegt und für QI-Flächen auf Mähaufbereiter verzichtet werden. Die Förderung der Biodiversitätsberatung (vgl. Massnahme «Gezielte Förderung einer Nachhaltigkeitsberatung», Ziff. 3.1.5.2) leistet voraussichtlich ebenfalls einen positiven Beitrag.
− Förderung besonders nachhaltiger Technologien optimieren (Ziff. 3.1.4.3)
Die Technologieförderung im Rahmen der Strukturverbesserungen soll wirksamer ausgestaltet werden. Mit à fonds perdu-Beiträgen sollen künftig auch Maschinen unterstützt werden, wenn diese gemeinschaftlich eingesetzt werden und gut ausgelastet sind.
− Bildungsanforderungen erhöhen und Beratung gezielt verstärken (Ziff. 3.1.3.1 und Ziff. 3.1.5.2)
Voraussetzung für Direktzahlungen sollen künftig mindestens der Abschluss eines Eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ im Berufsfeld Landwirtschaft, einer höheren Berufsbildung in diesen Berufen oder als Bäuerin/Bäuerlicher Haushaltsleiter mit Fachausweis sein. Für Betriebe bis 0,8 Standardarbeitskräfte im Berggebiet soll auch ein EFZ in einem nicht-landwirtschaftlichen Berufsfeld ergänzt mit einer landwirtschaftlichen Weiterbildung («Direktzahlungskurs») als Mindestanforderung anerkannt werden. Parallel dazu soll auch die Beratung gestärkt werden. Der Bund soll Beratungsangebote der Kantone, die Themenbereiche von gesellschaftlichem Interesse betreffen und eine nachhaltige Ausrichtung der Betriebe anstreben, unterstützen können.
Diese Massnahmen unterstützen die Landwirtinnen und Landwirte dabei, die Produktionsgrundlagen standortangepasst und effizient zu nutzen. Damit stärken sie die Produktion und Flächenproduktivität,