Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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(3) Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz verbessern

Die unter diesem Kernelement vorgeschlagenen Massnahmen sollen die Landwirtinnen und Landwirte dabei unterstützen, die Produktionsgrundlagen standortangepasst und effizient zu nutzen und damit ihre Verantwortung für die Ernährungssicherheit und die Reduktion des ökologischen Fussabdrucks langfristig noch besser wahrnehmen zu können. Die Massnahmen leisten damit auch einen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit des Sektors und zur Schliessung der Ziellücken im Umweltbereich. Die Stärkung von Bildung und Beratung unterstützt die Landwirtinnen und Landwirte zudem in ihrem selbstverantwortlichen Handeln.

(4) Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette fördern

Wichtig für die Ernährungssicherheit und die Reduktion des ökologischen Fussabdrucks sind Politikbereiche, die konsumseitig eine Wirkung entfalten. Dazu gehören insbesondere die Schweizer Ernährungsstrategie 2025-2032 des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und der Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung des Bundesrates. Flankierend zu diesen Massnahmen soll mit der Agrarpolitik ein Beitrag namentlich über eine stärkere Verantwortung aller Akteure der Wertschöpfungskette und des Konsums geleistet werden.

Wichtigste vorgeschlagene Änderungen in der Gesetzgebung

Landwirtschaftsgesetz (LwG)

1. Titel: Allgemeine Grundsätze

− Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel: Der Bund kann mit der Privatwirtschaft zusammenarbei-

ten und die Erarbeitung und den Vollzug von Zielvereinbarungen fördern. Bei ungenügend wirksamen Massnahmen soll er zudem unter bestimmten Bedingungen Massnahmen allgemein verbindlich erklären oder eigene Massnahmen ergreifen können.

2. Titel: Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz

− Richtpreise: Branchen- und Produzentenorganisationen sollen verpflichtet werden, die Herleitung

der Richtpreise sowie die festgelegten Richtpreise an eine neutrale Stelle zu melden.

− Selbsthilfemassnahmen: Die von Branchen- und Produzentenorganisationen umgesetzten Selbst-

hilfemassnahmen sollen bereits dann auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden können, wenn eine künftige Gefährdung der Massnahme durch deren Nichtbeteiligung wahrscheinlich ist.

− Standardverträge: Der Bundesrat soll auf Begehren einer Branchenorganisation die Anwendung

eines Standardvertrags für alle betroffenen Akteure unter bestimmten Bedingungen für allgemeinverbindlich erklären können.

− Absatzförderung: Neu sollen auch Kommunikationsprojekte von Schweizer Städten und Gemein-

den zur Förderung einer ausgewogenen Ernährung basierend auf regionalen Produkten (Qualität, Nähe) gefördert werden können. Diese Projekte sollen in Zusammenarbeit mit regionalen Produzentenorganisationen umgesetzt werden.

− Marktbeobachtung: Die Marktbeobachtung soll in Bezug auf die Beobachtungsbreite und -tiefe ge-

stärkt werden (z. B. durch Preisdaten für Produktionsmittel und Wertschöpfungsstufe Handel/Verarbeitung). Neu sollen auch Daten zu Wertschöpfungseffekten für ausgewählte Teilmärkte auf den einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette erhoben und publiziert werden.

− Weitere Vorschläge der WAK-N im Zusammenhang mit der Umsetzung der Pa.Iv. 22.477 zu den

Themen Selbsthilfe, Richtpreise, Preisunterbietung und Marktbeobachtung werden in ihrem Auftrag im Rahmen der Vernehmlassung zur AP30+ ebenfalls zur Diskussion gestellt.

− Zulage für verkäste Milch und Zulage für Fütterung ohne Silage: Die Zulage für verkäste Milch soll

um 2 Rappen pro Kilogramm und die Zulage für Fütterung ohne Silage um 1 Rappen pro Kilogramm erhöht werden.

− Referenzpreis Verkehrsmilch für Käse: Milchverwerter sollen bei Unterschreitung eines Referenz-

preises, der sich am EU-Milchpreis orientiert, eine Abgabe bezahlen. Sie soll maximal der Höhe der Zulage für verkäste Milch entsprechen.

− Pflanzliche Kulturen für die direkte menschliche Ernährung (PKME): Die Einzelkulturbeiträge sollen

erhöht und auf zusätzliche Kulturen ausgeweitet werden. Dafür ist keine Gesetzesanpassung notwendig.