Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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standardisierten Datenaustausch ermöglichen. Sie schafft damit die Voraussetzungen, um das Potenzial der Digitalisierung zu nutzen. Indem die vorhandenen Daten besser zugänglich und nutzbar gemacht werden, kann die Infrastruktur namentlich dazu beitragen, Prozesse effizienter zu gestalten, die Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette zu erleichtern, administrative Aufwände zu verringern und Innovationen zu fördern. Als gemeinsame Grundlage des Datenaustauschs entfaltet sie einen Nutzen, der über die einzelnen Akteure hinaus dem gesamten Sektor zugutekommt.
Auswirkungen
Mit der Vorlage wird die Ernährungssicherheit der Schweiz erhöht. Alle Kernelemente leisten dazu einen Beitrag. Mehr Handlungsspielräume und weniger administrativer Aufwand stärken die Produktionskompetenz und Motivation der Landwirtinnen und Landwirte. Gut funktionierende Märkte unterstützen die Landwirtschaft bei der Inwertsetzung der Produkte, was sich ebenfalls positiv auf die Schweizer Produktion auswirkt. Die Massnahmen zur Verbesserung der Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz tragen dazu dabei, dass die Produktionsgrundlagen standortangepasst und effizient genutzt werden können. Dies verbessert die Ernährungssicherheit durch die Optimierung der Produktion und die Reduktion der Importabhängigkeit bei den Produktionsmitteln. Gleichzeitig leisten diese Massnahmen einen Beitrag zur Reduktion des ökologischen Fussabdrucks. Auch die vermehrte Übernahme von Verantwortung durch die nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette sowie durch die Konsumentinnen und Konsumenten ist wichtig für die Ernährungssicherheit.
Die Vorschläge verbessern auch die wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven der Landwirtinnen und Landwirte. Die Massnahmen im Bereich Marktbeobachtung stärken die Stellung der Landwirtschaft bei den Preisverhandlungen sowohl auf der Beschaffungs- als auch auf der Absatzseite. Mit der Möglichkeit, dass neben der Milchbranche weitere Branchen Standardverträge definieren können, nimmt die Stabilität der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen potenziell für die ganze Landwirtschaft zu. Einen Beitrag leistet auch die höhere Stützung im Milchbereich.
Mit der AP30+ wird die Agrarpolitik zudem vereinfacht und der administrative Aufwand der Betriebsleitenden wird schrittweise abnehmen. Einen wichtigen Beitrag dafür leisten die Ergebnisorientierung der Direktzahlungen und die Vorschläge im Bereich Digitalisierung. Diese führen dazu, dass die digitale Selbstbestimmung gestärkt und Daten in Zukunft nur noch einmal eingegeben und mehrfach genutzt werden können. Mit der subsidiären Unterstützung des Bundes für ein Nachhaltigkeitsindikatorsystem der Branche kann diese ihre Verantwortung für selbstverantwortliches Handeln stärker wahrnehmen.
Mit den Massnahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette wird der von der Motion 22.4251 WAK-S geforderte Ernährungssystemansatz umgesetzt. Mit der gesetzlichen Grundlage für Zielvereinbarungen wird die Grundlage geschaffen, dass die nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette sowie die Konsumentinnen und Konsumenten nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele in den Bereichen Ernährungssicherheit leisten, sondern auch zur Reduktion des ökologischen Fussabdrucks sowie Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven der Landwirtschaft beitragen können.
Zahlungsrahmen 2030–2033
Mit der Botschaft zur AP30+ werden dem Parlament drei Zahlungsrahmen für die Jahre 2030–2033 unterbreitet. Deren Höhe soll mit 13 808 Millionen Franken leicht über dem Niveau des Finanzplans 2030 festgelegt werden (+20 Mio. Fr. pro Jahr). Damit liegt die Gesamtsumme 0,9 Prozent tiefer als der Mitteleinsatz gemäss aktueller Finanzplanung für die Jahre 2026–2029 (-123 Mio. Fr., 31 Mio. Fr. pro Jahr).
Geplantes Inkrafttreten
Die Gesetzesänderungen sollen zusammen mit den Ausführungsbestimmungen und gleichzeitig mit den Zahlungsrahmen 2030–2033 auf den 1. Januar 2030 in Kraft treten.