Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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1 Ausgangslage
1.1 Verfassungsgrundlage und parlamentarische Aufträge
Verfassungsgrundlage
Die Aufgaben und Befugnisse des Bundes im Bereich Land- und Ernährungswirtschaft sind hauptsächlich in Artikel 104 Landwirtschaft, konkretisiert im Artikel 104a Ernährungssicherheit der Bundesverfassung, festgehalten.
Von agrarpolitischer Relevanz sind jedoch auch weitere Artikel der Bundesverfassung, wie z. B. Artikel 74 Umweltschutz, Artikel 75 Raumplanung und Artikel 102 Landesversorgung der Bundesverfassung.
Über die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» stimmen Volk und Stände am 27. September 2026 ab. Bundesrat1 und Parlament2 empfehlen die Initiative zur Ablehnung.
Motion 22.4251 WAK-S
Das Parlament hat in der Wintersession 2020 bzw. der Frühlingssession 2021 beschlossen, die Beratung zur Agrarpolitik AP 2022+ (AP22+, vgl. Ziff. 1.5.2) zu sistieren, bis der Bundesrat ihm in Beantwortung der Postulate 20.3931 WAK-S und 21.3015 WAK-N einen Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vorgelegt hat. Nach Vorlage des Berichts (vgl. Ziff. 1.4) hat das Parlament den Bundesrat mit der in der Frühlingssession 2023 überwiesenen Motion 22.4251 WAK-S beauftragt, ihm bis spätestens Ende 2027 eine Botschaft für die AP30+ zu unterbreiten. Die Vorlage sei abzustimmen auf das im Bericht formulierte Zukunftsbild 2050 unter Beachtung des Beitrags von selbstverantwortlichen Engagements der Branchen. Im Sinne eines ganzheitlichen Ernährungssystemansatzes sollen die Agrarpolitik und die Ernährungsstrategie kohärent weiterentwickelt werden und die Handelsbeziehungen zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Insbesondere seien folgende Aspekte bei der Ausarbeitung der Vorlage zu berücksichtigen:
a. Sicherstellung der Ernährungssicherheit auf Basis einer diversifizierten inländischen Nahrungsmit-
telproduktion mindestens auf aktuellem Niveau der Selbstversorgung;
b. Reduktion des ökologischen Fussabdrucks von der landwirtschaftlichen Produktion bis zum Kon-
sum von Lebensmitteln; dabei sind die Importe mitzuberücksichtigen;
c. Verbesserung von wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven für die Land- und Ernährungswirt-
schaft;
d. Vereinfachung des Instrumentariums und Reduktion des administrativen Aufwands.
Gemäss Begründung zur Motion soll der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung zum Stand der Erreichung der langfristigen Ziele Zwischenbilanz ziehen (vgl. Ziff. 1.6.1) und die Massnahmenvorschläge der AP30+ darauf abstimmen.
Weitere überwiesene parlamentarische Vorstösse
In einem thematischen Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Agrarpolitik und/oder der Mittelausstattung der agrarpolitischen Instrumente 2030–2033 hat das Parlament zudem folgende Vorstösse überwiesen:
1 Botschaft des Bundesrates vom 13. August 2025 (BBl 2025 2506)
2 Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» vom 20. März 2026 (BBl 2026 800)