Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2026/9: 21.426 n Pa. Iv. Christ. Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben · 16 Seiten

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Komplexitäten und Parallelstrukturen zu schaffen und ausreichend Ressourcen bereitzustellen.

Aufgabentrennung

BS, FR, BE, NE, SO, LU, AR, AI, NW, SH, ZH und TI begrüssen explizit die Definition der Trennung von Aufgaben zwischen kantonaler Behörde und Tierversuchskommission.

Gemäss AWO-N übernehmen einige der bestehenden Fachstellen (BS, GE, VD, ZH) bereits heute eine Vorprüfung wie sie im Vorentwurf vorgeschlagen ist.

Gemäss CSS muss die Güterabwägung Aufgabe der Kommission bleiben, während das Fachsekretariat administrative Aufgaben zu übernehmen hat.

TIR unterstützt die Aufgabenteilung nicht und schlägt vor, dass das Fachsekretariat die Gesuche bezüglich Vollständigkeit, Versuchsziel und Einhaltung etablierter 3R-Standards prüft, bevor es diese der kantonalen Kommission für Tierversuche unterbreitet, und bei der abschliessenden Entscheidung über die Bewilligungserteilung beigezogen wird.

Die LSCV unterstützt die Einführung von Fachsekretariaten unter der Voraussetzung, dass die Behandlung wissenschaftlicher Fragestellungen nach wie vor in der Kommission möglich sei.

Der ETH-Rat schlägt eine Präzisierung vor, welche die instrumentelle Unerlässlichkeitsprüfung seitens des Fachsekretariats einschliesst.

Synergien, Harmonisierung und Regionalisierung

Eine Chance für Synergien und eine Zusammenarbeit des Vollzugs sehen die Kantone BS, AI, VS, NE, GE, FR, SO, AG, BL, TI, JU und SH und die VSKT.

BS schlägt ein regionales Kompetenzzentrum für die Region Nordwestschweiz vor, indem der Kanton BS die Aufgaben für die Kantone AG, SO, BE, AG, BL und BS übernimmt.

AG, ETH-Rat, VPHI und Zürcher Tierschutz würden zentralisierte oder interkantonale Fachsekretariate/ Strukturen begrüssen.

Die GST und Ärztinnen und Ärzte für Tierschutz in der Medizin plädieren für eine Stärkung der überregionalen Kompetenz und Expertise.

Animalfree Research, TIR und Zürcher Tierschutz wollen u.a., dass Mindestanforderungen an die Qualifikation der Mitarbeitenden der Fachsekretariate, wobei zwingend Erfahrung in tierversuchsfreier Forschung vorhanden sein müsse, an die fachliche Ausgestaltung der Gesuchsprüfung sowie die Aufgaben der Fachsekretariate definiert werden.

Abgehlehnt wird der Artikel (vgl. dazu auch Ausführungen zu Art. 18 Abs. 3) von ZG, AR, AI, GE, GL, GR, LU, BE, TG, VD, FDP.Die Liberalen, GEN SUISSE, EPFL, swissuniversities, UNIGE, Universität Zürich (Prorektorat), LTK, Institut für Experimentelle Immunologie Universität Zürich, Institut für Veterinärphysiologie Universität Zürich, Institut für Pharmakologie und Toxikologie Universität Zürich, Forschung für Leben, economiesuisse, Interpharma, LASC, ZNZ, Dr. Georg Keller, Swiss Medtech, Direktion UNIL, sowie von den folgenden Professorinnen und Professoren der jeweiligen Universitäten und Instituten: Prof. Michael O. Hottiger, Prof. Christoph Schneider, Prof. Johanna Joyce, Prof. J. Bernier Latmani und SGV.