Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2026/9: 21.426 n Pa. Iv. Christ. Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben · 16 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht
Animalfree Research empfiehlt, die Kann- in eine Muss-Formulierung zu ändern und schlägt mit TIR sowie GRÜNE Schweiz vor, in Art. 20b zu verankern, dass der Bund zur Intensivierung der Förderbemühungen verpflichtet wird, wenn die Daten keine deutliche Entwicklung im Sinne der 3R zeigen.
Abgelehnt wird der Artikel von TG.
Art. 20c Abs. 1 Bst. a und b, Abs. 3 und 4 TSchG
Der Artikel wird unterstützt von VS, BL, AI, SH, BE, FR, SO, TI, NE, economiesuisse, VPHI, Interpharma, VSKT, STS, AWO-N, AAE. Für die Kantone sei sicherzustellen, dass die Bewilligungsbehörden im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches Zugang zu den jeweils benötigten Daten erhielten. Zudem erachten sie Abs. 3 betreffend die geregelte Zusammenarbeit der Kantone als zentral.
Mit Vorbehalten unterstützen den Artikel ETH-Rat, EPFL, FDP.Die Liberalen, UNIGE, LASC, Animalfree Research, KTVE und Zürcher Tierschutz.
Der Zürcher Tierschutz regt an, dass auch für die Beurteilung relevante Fachpersonen Zugang erhalten.
Die EPFL und die UNIGE sind mit den Änderungen zu Art. 20c einverstanden, mit Ausnahme der Verweise auf die Fachsekretariate. Aus diesem Grund beantragen FDP.Die Liberalen die entsprechende Streichung.
Der ETH-Rat und die KTVE verlangen bei Datenauswertungen durch Externe aufgrund der besonders schützenswerten Personendaten die konsequente Einhaltung des Datenschutzes und die Zustimmung der betroffenen Versuchsleitenden.
Abgelehnt wird der Artikel von LTK, Prof. Michael O. Hottiger, Forschung für Leben, Dr. Georg Keller, Prof. Christoph Schneider, Prof. Johanna Joyce und Prof. J. Bernier Latmani.
Die Ablehnung wird damit begründet, dass Präzedenzfälle für kantonsübergreifende Abrufverfahren existierten, jedoch ausschliesslich mit spezifischer gesetzlicher Grundlage, definierten Zugriffsrollen, Protokollierung und Aufsicht. Es wird der Aufbau einer anonymisierten Entscheid- und Begründungsdatenbank vorgeschlagen, die einen fachlichen Austausch ermöglicht, ohne Betriebsgeheimnisse oder geschützte Forschungsansätze zu gefährden.
Swissuniversities, AR und TG lehnen den Artikel ab wegen des formalen Bezugs zu Fachsekretariaten (Art. 33a).
Forschung für Leben befürchtet zudem Interessenkonflikte bei der Beauftragung Dritter für Datenanalysen. Es bedürfe einer strikten institutionellen Trennung der beiden Funktionen oder eines dokumentierten, transparenten Prozesses zum Umgang mit Interessenkonflikten. Weiter beantragt Forschung für Leben die Streichung von Abs. 4, weil die Bestimmung eine verfassungsrechtlich unzulässige, unbestimmte Delegationsnorm darstelle, ohne dass Gegenstand, Zweck oder flankierende Schutzvorkehrungen definiert seien.
Art. 22 Abs. 2, 3 und 4 TSchG
Der Artikel wird unterstützt von VS, BL, AR, AI, GR, TI, NE, SO, VSKT, VPHI, AWO-N, UNIGE, Interpharma, LASC, 3RCC. Letzteres sieht darin ein Schlüsselelement, da dem Bund ermöglicht wird, Massnahmen, Instrumente und Infrastrukturen im Zusammenhang mit den 3R gezielt zu unterstützen und damit die notwendigen Voraussetzungen für nachhaltige Fortschritte bei den 3R und in der Forschung