Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2026/9: 21.426 n Pa. Iv. Christ. Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben · 16 Seiten

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Register

Von Animalfree Research wird beantragt, eine verpflichtende Präregistrierung von Tierversuchen einzuführen. VPHI, GRÜNE Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Tierschutz in der Medizin, GST und TIR schlagen vor, die Kann-Formulierung zu streichen und mit einer verbindlichen Formulierung festzulegen, dass der Bund ein Register betreibt.

Von LTK Universität Zürich, Forschung für Leben, Universität Basel (Vizerektorat), Universität Zürich (Prorektorat), Institut für Experimentelle Immunologie Universität Zürich, Institut für Veterinärphysiologie Universität Zürich, Institut für Pharmakologie und Toxikologie Universität Zürich, Prof. Michael O. Hottiger, Dr. Georg Keller, Prof. Christoph Schneider, Prof. J. Bernier Latmani, Kommission für Tierversuchsethik, UNIGE und SGV wird eine zwingende Präregistrierung als Bewilligungsvoraussetzung befürchtet und abgelehnt.

Abgelehnt (teilweise mit Vorbehalt) wird der Artikel von TG, GEN SUISSE, ETH-Rat, swissuniversities, UNIGE, Swiss Medtech, Direktion Universität Lausanne, Universität Basel (Vizerektorat). Die Ablehnung wird mehrheitlich damit begründet, dass bereits bestehende Regelungen zur Informationspflicht vorhanden seien, dem Forschungsstandort Schweiz geschadet werde, und der Zusatzaufwand unverhältnismässig sei.

Art. 20b Abs. 1 und 3 TSchG

Der Artikel wird unterstützt von VS, BL, AR, AI, GR, TI, NE, SO, AWO-N, VPHI, VSKT, AAE, UNIGE, Interpharma, economiesuisse, CSS, KTVE, 3RCC.

Mit Vorbehalt stimmen dem Artikel zu STS, FDP.Die Liberalen, GRÜNE Schweiz, ETH-Rat, EPFL, LTK, Prof. Michael O. Hottiger, Forschung für Leben, LASC, Dr. Georg Keller, Prof. Christoph Schneider, Prof. J. Bernier Latmani, Animalfree Research, Ärztinnen und Ärzte für Tierschutz in der Medizin, GST, TIR, Zürcher Tierschutz.

Die Vorbehalte beziehen sich im Wesentlichen auf die Wahrung des Datenschutzes und auf den Schutz von Personendaten, Geschäfts- und Forschungsgeheimnissen (FDP.Die Liberalen, ETH-Rat, economiesuisse, Interpharma, LASC).

Der STS, Zürcher Tierschutz und Ärztinnen und Ärzte für Tierschutz in der Medizin verlangen, dass bei der Auswertung und Weiterverwendung der Daten sicherzustellen ist, dass im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Güterabwägung das Tierwohl als zentrales Schutzgut angemessen berücksichtigt und gegenüber Geschäfts- und Forschungsinteressen nicht nachrangig behandelt werde.

Die LTK, Dr. Georg Keller, Forschung für Leben, Prof. Christoph Schneider und Prof. J. Bernier Latmani plädieren für Präzisierungen in Abs. 3 mit einem expliziten Verweis auf das revidierte Datenschutzgesetz5, die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, einen zwingenden Auftragsbearbeitungsvertrag, eine Definition «kompetenter Stellen» sowie der Regelung von Interessenskonflikten.

Das LASC und FDP.Die Liberalen unterstützen den Artikel unter dem Vorbehalt einer klaren Zweckbindung, Verhältnismässigkeit, Datenschutz, Schutz von Forschungs- und Geschäftsgeheimnissen sowie möglichst anonymisierter oder aggregierter Auswertung.

5 SR 235.1