Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2026/9: 21.426 n Pa. Iv. Christ. Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben · 16 Seiten
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dürften. Einige wünschen sich eine verbindlichere Formulierung der 3R Förderung. Auch wird gefordert, dass die forschenden Institutionen vermehrt Ressourcen für die Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung aufbauen müssen. Gefordert wurde auch die rechtliche Verankerung von 3R-Koordinatoren für forschende Organisationen. Sehr umstritten sind Fachsekretariate; stattdessen sollten die Aufgabenbereiche der bestehenden Fachstelle und der Tierversuchskommission detaillierter festgelegt und von denen der Kommission abgegrenzt werden. Zudem sollten die Anforderungen an die Kompetenzen und Qualifikationen der Fachpersonen ausgeführt werden. Die Stärkung der Tierversuchskommission wird grundsätzlich begrüsst. Ein häufig vorgebrachter Vorbehalt bezieht sich auf die Mindestanzahl Mitglieder, wobei hier mehrheitlich mindestens sieben anstatt fünf Mitglieder gefordert werden. Ebenfalls wird angeregt, die Kompetenzen der Kommission zu erweitern. Gefordert werden hier insbesondere juristische, tierärztliche und sogenannte «new approach methodologies»-Kompetenzen (NAM-Kompetenzen) sowie die Vertretung von Patienteninteressen. Vorbehalte werden gegenüber Datenschutzbestimmungen, Einsichtsrechte, Delegationsnormen und des sequenziellen Verfahrens formuliert. Bezüglich Schaffung von mehr Transparenz beziehen sich etliche Vorbehalte auf die nicht-technischen Projektzusammenfassungen. Der Zeitpunkt der Publikation der Zusammenfassungen sollte wie in der EU geregelt werden, und Begriffe und Inhalte seien zu präzisieren oder zu ändern. Einige Vernehmlassungsteilnehmende fordern zwingend ein öffentliches Register für Tierversuche oder die Ergänzung der Zusammenfassungen mit den Ergebnissen aus den Versuchen. Andere lehnen eine Präregistrierung als Voraussetzung für die Bewilligungserteilung ab. Diverse Organisationen fordern zudem Fristen für das Bewilligungsverfahren, respektive eine Bewilligungsfiktion.
Weitere Anregungen beziehen sich nicht direkt auf den Inhalt des Vorentwurfs. So gab es etliche Vorschläge zur Einführung eines Kommissionsbeschwerderechts auf nationaler Ebene. Zudem wurde eine konkrete Strategie für eine schrittweise Reduktion von Tierversuchen, einen Ausstiegsplan oder einen klaren Fokus auf Replacement inklusive der Bereitstellung der nötigen Mittel gefordert.
SG lehnt die Vorlage ab und ist der Ansicht, dass die Massnahmen zu zusätzlichem administrativem Aufwand führten und die kantonalten Strukturen schwächten. Falls SG in Kapitel 3 nicht erwähnt ist, ist jeweils von einer Ablehnung aller einzelnen Artikel auszugehen.
TG lehnt die Vorlage mit Ausnahme der Änderung von Art. 3 Bst. d ab.
3. Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln
Art. 3 Bst. d TSchG
Dieser Artikel wurde in keiner Stellungnahme abgelehnt. Viele Vorschläge betrafen die Präzisierung des 3R Prinzips.
GL, ETH-Rat, EPFL, LTK Universität Zürich, Prorektorat Forschung Universität Zürich, Institut für Experimentelle Immunologie Universität Zürich, Institut für Veterinärphysiologie Universität Zürich, Dr. Georg Keller, Prof. Christoph Schneider, SGV, Prof. Michael O. Hottiger, Forschung für Leben, LASC Universität Zürich und swissuniversities beantragen, dass die Formulierungen zu den 3R an die Formulierungen des 3RCC angepasst würden. Für Dr. Nico Müller ist der Begriff «Reduktion» unklar definiert.
Das VPHI schlägt eine angepasste Definition der Begriffe vor: «replacement» soll ergänzt werden mit «nicht-tierbasierte oder alternative Methoden», «reduction» mit «auf das unerlässliche Minimum» und «refinement» mit «aller versuchsbedingten Verfahren».
Animalfree Research und der Zürcher Tierschutz fordern, die Hierarchie der Prinzipien klarzustellen. Sie sind der Ansicht, dass «replacement» Vorrang habe.