Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2026/9: 21.426 n Pa. Iv. Christ. Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben · 16 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Stab
Bern, 17. Juli 2026
Änderung des Tierschutzgesetzes
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung vom 13. Februar bis 24. Mai 2026
1. Ausgangslage
Die parlamentarische Initiative Christ (21.426) verlangt mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung1, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben. Die WBK-N hat dazu einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Dieser sieht vor, die Transparenz durch die Veröffentlichung von nicht technischen Zusammenfassungen der Forschungsprojekte zu erhöhen und Massnahmen zur Förderung der 3R-Forschung zu entwickeln. Zudem soll der Bewilligungsprozess verbessert und beschleunigt werden, indem Fachsekretariate geschaffen werden, die eine klare und qualitätsorientierte Arbeitsteilung zwischen Forschenden, Fachsekretariat und Tierversuchskommission sicherstellen.
Heute kann die Öffentlichkeit über die Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) einzelne Angaben zu abgeschlossenen Tierversuchen einsehen (Zahl und Art verwendeter Tiere, Aufteilung nach Schweregrad etc.). Durch die geplante Veröffentlichung von nicht technischen Projektzusammenfassungen soll die Transparenz über diese Forschungsprojekte erhöht werden, wie dies in der EU bereits heute der Fall ist. Im Rahmen seiner Pflicht zur Analyse und Information der Öffentlichkeit wird neu geregelt, dass das BLV kompetente Stellen mit der Datenauswertung beauftragen kann, sofern Personendaten und Geschäftsgeheimnisse jederzeit geschützt sind.
Weiter besteht seitens der forschenden Institutionen, der Bewilligungsbehörden sowie der Tierversuchskommission das Bedürfnis nach einer Harmonisierung und Beschleunigung des Bewilligungsprozesses. Mit der Vorlage soll die Grundlage geschaffen werden, innerhalb der bestehenden Fachstellen Fachsekretariate zu schaffen, die durch ihnen klar zugewiesene Zuständigkeitsbereiche und durch Vernetzung mit anderen Fachsekretariaten eine qualitative hochstehende und speditive Gesuchbeurteilung erbringen können. Dies wird unterstützt durch die zusätzliche Festlegung der Zuständigkeit der Tierversuchskommission bei der Gesuchbeurteilung und die Anforderung an die Mindestanzahl der Kommissionsmitglieder.
Schliesslich wird das Prinzip der 3R in die Definitionen aufgenommen und ausgeführt, wie der Bund ihre Erforschung, Entwicklung, Validierung, Anerkennung und Anwendung fördern kann. Damit wird konkretisiert, was bisher unter dem «unerlässlichen Mass» nur unbestimmt ausgeführt war.
Am 13. Februar 2026 hat das EDI das Vernehmlassungsverfahren für die Revision des Tierschutzgesetzes vom 16. Dezember 20052 (TSchG) eröffnet. Es dauerte bis zum 24. Mai 2026. Neben den Kantonen wurden die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst.
Insgesamt sind 84 Stellungnahmen eingegangen, davon 26 von Kantonen, 6 von politischen Parteien und 52 von weiteren Organisationen und interessierten Kreisen. Die Stellungnahmen können eingese-
1 Replace (Ersatz), reduce (Reduktion) und refine (Verbesserung, im Hinblick auf weniger Belastungen für das Tier) von Tierversuchen.
2 SR 455 205.01.00.12 BLV-D-FFFF3401/393