Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2026/9: 21.426 n Pa. Iv. Christ. Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben · 16 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht
Als Begründung wird überwiegend die Befürchtung angegeben, dass eine zusätzliche Beurteilungsinstanz mehr Bürokratie und Verzögerung der Verfahren, mehr Personalbedarf, höhere Kosten sowie eine unklare Aufgabenteilung zwischen Fachsekretariaten und Tierversuchskommission schaffe.
SGV, Swiss Medtech, GEN SUISSE und Forschung für Leben fordern verbindliche Bewilligungsfristen. Economiesuisse, Interpharma, scienceindustries und die Handelskammer Beider Basel fordern vor dem Hintergrund der internationalen Wettbewerbsfähigkeit eine verbindliche Bewilligungsfrist von 2 Monaten. GEN SUISSE lehnt eine Bewilligungsfiktion ab.
Forschung für Leben zweifelt an der Zulässigkeit der Delegationsnorm in Abs. 4. Kritisch wird die Norm auch von den Kantonen ZH und GE betrachtet.
Bestehende Strukturen / Fachstellen
Die UNIGE befürwortet die Einführung der Möglichkeit, gemeinsame Fachsekretariate mehrerer Kantone einzurichten. swissuniversities meint, Fachsekretariate seien überflüssig und deren Funktion heute schon mit Fachstellen abgedeckt.
Institut für Pharmakologie und Toxikologie Universität Zürich erwähnt, dass die Einführung von Fachsekretariaten zur vermeintlichen Verbesserung des Bewilligungsverfahrens ein weiterer kostspieliger Eingriff ist, der die bestehenden, bewährten Strukturen ohne triftigen Grund untergräbt. Auch Interpharma und LASC Universität Zürich befürchten, dass die Einführung von Fachsekretariaten nicht zur notwendigen Effizienzsteigerung resp. sogar zu einer Verfahrensverlängerung führen wird.
Forschung für Leben und Dr. Georg Kellerregen an, Fachsekretariate abzulehnen und die Vollzugspraxis über eine interkantonale Harmonisierungskommission mit rein beratender Funktion anzustreben.
Aufgabentrennung
swissuniversities fordern, die Prüfung der instrumentellen nicht von derjenigen der finalen Unerlässlichkeit zu trennen. Economiesuisse, Swiss Medtech und GEN SUISSE befürchten Doppelspurigkeiten bei der Prüfung der instrumentellen Unerlässlichkeit.
GEN SUISSE regt als Alternative an, die Prüfung der instrumentellen Unerlässlichkeit auf institutioneller Ebene zu stärken – etwa durch Expertengremien innerhalb der Hochschulen, die in enger Abstimmung mit Tierschutzbeauftragten und 3R-Koordinatorinnen und -Koordinatoren arbeiten.
Prof. Michael O. Hottiger, LTK und Prof. J. Bernier Latmani fordern, dass die Tierversuchskommission die instrumentelle Unerlässlichkeit beurteilen muss.
Universität Zürich (Prorektorat) und Forschung für Leben sind der Ansicht, dass eine vorgelagerte, separierte Prüfung der Unerlässlichkeit weder rechtlich noch wissenschaftlich zulässig sei.
Minderheitsantrag l (siehe auch Art. 18 Abs. 3)
Das AWO-N, KTVE, Swiss Medtech und ZG unterstützen explizit den Minderheitsantrag I und plädieren für eine «Kann-Formulierung», d.h. für die Freiwilligkeit der Fachsekretariate.
Gegen den Minderheitsantrag I, d.h. explizit gegen die Kann-Formulierung für Fachsekretariate, spre-