Rapport sur les résultats

Consultation 2006/59: RPT - Réforme de la péréquation financière et de la compensation des charges: 1. Rapport final sur la dotation de la péréquation des ressources et de la compensation des charges et des cas de rigueur · 77 pages

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RPT: résultats de la consultation relative à la dotation de la péréquation des ressources et de la compensation des charges et des cas de rigueur

bildet, erachtet es die FDP als richtig, dass die Beiträge den beiden Ausgleichsgefässen je hälftig zufliessen. Ein erster Wirksamkeitsbericht ist in jedem Fall abzuwarten, ehe eine ungleiche Dotierung von SLA und GLA in Erwägung gezogen werden kann.

CVP Die CVP befürwortet eine gleichmässige Aufteilung der Beiträge auf den geografisch-

topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich, wie dies bereits in den bisherigen NFA-Botschaften vorgesehen war. Bewusst werden damit insbesondere die Spitzenbelastungen der Kantone, die sich aus den Sonderlasten ergeben, abgefedert.

Auch wenn damit der effektiven Höhe der Sonderlasten nur teilweise Rechnung getragen wird, erachtet die CVP eine solche Gewichtung mit Blick auf die anderen Ziele des NFA sowie angesichts der Tatsache, dass ursprünglich lediglich ein geografisch-topografischer Lastenausgleich vorgesehen war, als angemessen. Ebenso ist zu beachten, dass Zentrumsleistungen, die von anderen Kantonen bezogen werden, im Rahmen des interkantonalen Lastenausgleichs abgegolten werden (z.B. Fachhochschulen).

SVP Keine Bemerkungen.

SP Antrag: Für den GLA soll 1/3 und für den SLA sollen 2/3 der Gesamtsumme von rund 688

Mio. Fr. eingesetzt werden, d.h. 230 Mio. für den GLA und 458 Mio. für den SLA.

Begründung: Im Parlament war die Vorlage des FiLaG in Art. 9 Abs.1 so verändert worden, dass eine ungleiche Dotierung von GLA und SLA möglich sein würde. Eine ungleiche Ausstattung ist deshalb angezeigt, weil die Lasten in den beiden Bereichen nachgewiesenermassen sehr unterschiedlich sind. Die vorgeschlagene neue Gewichtung trägt diesem Umstand Rechnung.

LPS Il serait bon de se référer, sur ce point, à l'étude ECOPLAN effectuée en mars 2004 et qui

tend à démontrer qu'en matière de charges excessives, les facteurs sociodémographiques représentent une part de 73% et celles de nature géo-topographiques de 23%. La problématique des cantons et des villes centre ne devrait pas être négligée.

EVP Die EVP stimmt zu.

economiesuisse Approbation. Lors de la consultation interne d'economiesiusse, le poids à donner aux

différents instruments de compensation des charges a été diversement apprécié. Le sentiment que certaines charges sont insuffisamment compensées a parfois été exprimé,

notamment en ce qui concerne les charges particulières supportées par les villes-centres. Cependant, estimant que le projet répond dans l'ensemble aux intérêts des différentes régions du pays et ne voulant pas remettre en question le consensus auquel sont parvenus la Confédération et les cantons, economiesuisse accepte la solution proposée.

Arbeitgeber Der Schweizerische Arbeitgeberverband schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnah-

me von economiesuisse an.

SBV Zustimmung. Wie der vertikale Ressourcenausgleich unterliegen auch die Kompensati-

onsinstrumente GLA und SLA der Forderung nach Haushaltsneutralität beim Übergang zur NFA (siehe Antwort zu Frage 1). Aus diesem Grund beträgt der Anteil des Lastenausgleichs an den dem Bund zur Verfügung stehenden Mitteln wie in der Globalbilanz

1998/99 resp. in den Modellrechnungen 2001/02 27.5% und soll je zur Hälfte (13.75%) auf den GLA und den SLA aufgeteilt werden. Um die auf den entsprechenden Parametern beruhende Bewertung der ersten und zweiten NFA-Botschaft nicht nachträglich in Frage zu stellen (siehe Antwort zu Frage 1), findet die beschriebene 50%-Verteilung die Zustimmung des SBV. Eine allfällige Aufstockung des SLA auf Basis der Ergebnisse eines von der Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Konferenz der Kantonsregierungen in Auftrag gegebenen Gutachtens würde zu Lasten des GLA erfolgen und müsste über den Härteausgleich kompensiert werden. Da dieser zu 1/3 durch kantonale Mittel getragen wird (siehe Antwort zu Frage 4), würde ein solches Vorgehen wiederum auch die Haushalte ressourcenschwacher Kantone belasten, weshalb es vom SBV nicht gutgeheissen werden kann. Auch eine Erhöhung des GLA wird aus diesem Grund abgelehnt. Im Interesse der Erhaltung der dezentralen Besiedlung fordert der SBV jedoch die