Rapport sur les résultats
Consultation 2007/15: Loi fédérale sur l'aide aux hautes écoles et la coordination dans le domaine des hautes écoles (LAHE) · 97 pages
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(proposition analogue:
von der Hochschulkonferenz, vom Bund und von der EDK.»
greenpeace,
Pronatura, FEE,
Alliance sud, AKTE)
3
151. 8 EPFZ «Der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat erfüllt Aufträge von der
Hochschulkonferenz und vom Bund.» Nouvel al. 4 4 152. 8 EPFZ «Der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat arbeitet unter Beizug der interessierten Kreise zuhanden des Bundesrates und der Hochschulkonferenz Vorschläge für die Ziele einer schweizerischen Forschungspolitik aus.»
Article 21
N° Cat. Participant Proposition Al. 1 1
153. 6 Actionuni «Der Schweizerische Akkreditierungsrat besteht aus 15-20 unabhängigen Mitgliedern, die
insbesondere aus Kreisen der Lehre und der Wissenschaft, der Wirtschaft und der
Arbeitswelt, des akademischen Nachwuchses und der Studierenden stammen...»
1
154. 7 CSDE «Der Schweizerische Akkreditierungsrat besteht aus 15-20 unabhängigen Mitgliedern, die
insbesondere aus Kreisen der Lehre und der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Arbeitswelt sowie der Studierenden stammen. Die Lehr- und Forschungsbereiche der Hochschulen müssen angemessen vertreten sein. Eine Minderheit von mindestens fünf Mitgliedern muss im Ausland tätig sein. Jedes Geschlecht ist mit mindestens 7
Mitgliedern vertreten.» 1
155. 8 ssp «Der Schweizerische Akkreditierungsrat besteht aus 15-20 unabhängigen Mitgliedern, die
insbesondere aus Kreisen der Lehre und der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Arbeitswelt sowie der Studierenden stammen. Die Lehr- und Forschungsbereiche der Hochschulen müssen angemessen vertreten sein. Eine Minderheit von mindestens fünf Mitgliedern muss im Ausland tätig sein. Frauen und Männer müssen im
Akkreditierungsrat gleich stark vertreten sein.» Al. 2 2
156. 7 CODEFUHES «Die Schweizerische Hochschulkonferenz wählt die Mitglieder des Rates für eine
Amtsdauer von vier Jahren. Dabei sollen beide Geschlechter angemessen vertreten sein, wobei eine paritätische Zusammensetzung anzustreben ist. Eine einmalige
Wiederwahl ist möglich.»
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157. 8 FemWiss «Die Schweizerische Hochschulkonferenz wählt die Mitlieder des Rates für eine Amtsdauer
von vier Jahren. Es ist auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter zu achten.
Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.»
Al. 3 3 158. 6 UPS «Der Rat beantragt bei der Hochschulkonferenz: a. die Regelung des Akkreditierungsverfahrens; b. die Akkreditierungsrichtlinien; c. die Vorschriften über die Anerkennung von Abschlüssen; d. Richtlinien über dir Gewährleistung der Qualitätssicherung» Al. 4
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