Rapport sur les résultats
Consultation 2007/15: Loi fédérale sur l'aide aux hautes écoles et la coordination dans le domaine des hautes écoles (LAHE) · 97 pages
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Article 34
N° Cat. Participant Proposition Al. 1 1 214. 2 PRD «Die eidgenössischen Hochschulen und anderen eidgenössischen Institutionen des Hochschulbereichs sowie die beitragsberechtigten kantonalen Hochschulen und anderen kantonalen Institutionen des Hochschulbereichs erarbeiten mehrjährige Entwicklungs- und Finanzpläne. Sie beachten dabei die Bestimmungen ihres Trägers sowie die Beschlüsse der Schweizerischen Hochschulkonferenz und allfällige Vorgaben der Schweizerischen Hochschulrektorenkonferenz. 1 215. 6 CRUS «Die Hochschulen und die anderen Institutionen des Hochschulbereichs von Bund
(proposition analogue:
und Kantonen erarbeiten mehrjährige Entwicklungs- und Finanzpläne. Sie beachten
CSST, LA-KFH-
CRUS, KFH, HEAS, dabei die Bestimmungen ihres Trägers sowie die Beschlüsse der Schweizerischen CDEAAS, FNS, UniL, Hochschulkonferenz und allfällige Vorgaben der Schweizerischen UniNE, SSIA) Hochschulrektorenkonferenz. 1
216. 8 EPFZ «Die eidgenössischen Hochschulen und anderen eidgenössischen Institutionen des
Hochschulbereichs sowie die beitragsberechtigten kantonalen Hochschulen und anderen kantonalen Institutionen des Hochschulbereichs erarbeiten mehrjährige Entwicklungs- und Finanzpläne. Sie beachten dabei die Bestimmungen ihres Trägers sowie die Beschlüsse der Schweizerischen Hochschulkonferenz über die Aufgabenteilung in besonders
kostenintensiven Bereichen.» Al. 2 2 217. 1 VD «Les hautes écoles et les autres institutions du domaine des hautes écoles de la
Confédération et des cantons établissent des plans de développement et des plans
financiers pluriannuels.»
2 218. 2 PRD Die Entwicklungs- und Finanzpläne geben Auskunft über die Ziele und Schwerpunkte sowie den Finanzbedarf der einzelnen Institutionen.» 2 219. 6 CRUS «Die Entwicklungs- und Finanzpläne sind interne Führungsinstrumente der
(proposition analogue:
Hochschulen und ihrer Träger zur Festlegung der mehrjährigen Ziele und
CSST, LA-KFH-
CRUS, KFH, HEAS, Schwerpunkte sowie zur Bestimmung des entsprechenden Mittelbedarfs»
CDEAAS, FNS, UniL,
UniNE, SSIA)
Nouvel al. 3 3 220. 6 CRUS «Die Hochschulen und ihre Träger berücksichtigen Vorgaben der
(proposition analogue:
Hochschulkonferenz und allfällige Empfehlungen der Rektorenkonferenz»
CSST, LA-KFH-
CRUS, KFH, HEAS,
CDEAAS, FNS, UniL,
UniNE, SSIA)
Article 35
N° Cat. Participant Proposition Tout l’article 221. 2 PRD «Die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen unterbreitet der Schweizerischen Hochschulkonferenz periodisch einen Bericht mit Anträgen zur Planung im Bereich der Hochschulpolitik auf nationaler Ebene. Sie stützt sich dabei auf allfällige Vorgaben der Hochschulkonferenz, die Bedürfnisse der Hochschulen, die Finanzplanung von Bund und Kantonen sowie die Zahlen aus den Entwicklungs- und Finanzplänen der Hochschulen» Al. 1 1 222. 6 CRUS «Die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen unterbreitet der
(proposition analogue:
Schweizerischen Hochschulkonferenz periodisch einen Bericht mit Anträgen zur
LA-KFH-CRUS,
CSST, KFH, HEAS, Planung im Bereich der Hochschulpolitik auf nationaler Ebene»
CDEAAS, FNS, UniL,