Rapport sur les résultats
Consultation 2008/105: Révision totale de la loi sur la nationalité · 52 pages
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2. Ablehnende Stellungnahmen • 1 Kanton (GL) lehnt den Beitritt ab. • 2 Parteien (FDP, EDU) erklären sich mit dem Beitritt nicht einverstanden. • 1 Wirtschafts- und Berufsverband (SAV) lehnt den Beitritt ab.
• 2 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SVBK, BGK) sind mit dem Beitritt nicht ein-
verstanden.
Der Kanton GL befürwortet nur den Beitritt zur STE 200. Der FDP greifen die Konventionen zu tief in die nationale Gesetzgebung ein. Gemäss der EDU ist gegenüber Beitritten zu supranationalen Konventionen, die den späteren Nachvollzug von Rechtsbestimmungen mit sich bringen, Zurückhaltung angebracht. Gemäss dem SAV bräuchte es für eine Stellungnahme eine vertiefte Prüfung der Kompatibilität mit dem Schweizer Recht. Auffallend sei, dass die STE 166 weder von Italien, Frankreich noch Belgien und die STE 200 von keinem unserer Nachbarländer ratifiziert worden sei. Es sei genau zu prüfen, welches die Auswirkungen wären.
3. Enthaltungen • 5 Kantone enthalten sich einer Stellungnahme (NW, GR, TG, TI, VS).
Die Bestimmungen der Konventionen seien nicht detailliert bekannt, weshalb die Frage nicht beantwortet werden könne (NW, GR, TG, TI). Die Beitrittsfrage sei Sache des Bundes (VS).
Lien entre l’adhésion de la Suisse à la Convention européenne sur la nationalité (STE 166) et à la Convention sur la prévention des cas d’apatridie en relation avec la succession d’Etats (STE 200) et la révision totale de la LN?
1. Befürwortende Stellungnahmen • 7 Kantone befürworten die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision (ZH, LU, SH, AI, VD, GE, JU).
• 3 Parteien (CVP, SP, GPS) stimmen der Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevi-
sion zu. • 3 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, Unia, FER) befürworten die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision. • 5 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, UNHCR, JusPax, SEK, DJS) sind für die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision.
Der SEK regt an, das BüG erst nach dem Beitritt zur Europäischen Staatsangehörigkeitskonvention zu revidieren. Andernfalls könne den Konsequenzen, die sich aus dem Beitritt ergeben, nur unzureichend Rechnung getragen werden. Es sei für eine möglichst umfassende Geltung dieser Konvention zu sorgen.
2. Ablehnende Stellungnahmen • 15 Kantone (BE, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SG, GR, AG, TG, NE) lehnen die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision ab.
• 2 Parteien (FDP, EDU) sind gegen die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevisi-
on. • 2 Wirtschafts- und Berufsverbände (SAV, Travail.Suisse) lehnen die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision ab. • 9 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SGV, SVBK, EKM, SVZ, AVZ, BGK, BGSB,
BGB, BGR) sind mit der Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision nicht ein-